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Leitung (m/w/d) für den Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
Stadt Schleswig
Schleswig

Bei der STADT SCHLESWIG ist zum 1. März 2025 innerhalb des Fachbereiches Bildung, Kultur und Ordnung die Stelle der Leitung (m/w/d) für den Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten in einem unbefristeten Beamten- bzw. Arbeitsverhältnis in Vollzeit zu besetzen. Eine Teilung der Stelle in zwei Teilzeitstellen ist möglich. Die Kreisstadt Schleswig im südöstlichen Teil des Kreises Schleswig-Flensburg liegt zwischen Nord- und Ostsee landschaftlich reizvoll an der Schlei und bietet als Mittelzentrum mit rund 25.500 Einwohnern und einem großen Einzugsbereich ein breites kulturelles Angebot. Vielfältige Sport- und Freizeitmöglichkeiten, zahlreiche Kinderbetreuungsangebote sowie alle weiterführenden Schulen in der Stadt und ein identitätsbildender historischer und moderner Gebäudebestand machen Schleswig zu einem nachgefragten Wohn- und Arbeitsstandort. Der Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten umfasst die Sachgebiete ‚Allg. Gefahrenabwehr/ Zentrale Bußgeldstelle‘, zu dem auch die Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) gehören, ‚Marktwesen/Gewerbeangelegenheiten‘, ‚Besondere Gefahrenabwehr/Wahlen‘, ‚Standesamt‘ und ‚Einwohnermeldeamt‘ sowie die Stabstelle ‚Integration‘ einschließlich aller Flüchtlingsangelegenheiten mit insgesamt 24 Mitarbeitenden. Desweiteren unterstützt und entwickelt der Fachdienst Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Wohnungslosen wie z.B. die neue Wohnform nach dem Prinzip „housing first“ im sog. „Schleswiger Modell“ als städtischen Beitrag zur Wohnungslosenprävention.

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Teilhabeplaner*in Eingliederungshilfe Minderjährige
Kreis Pinneberg
Elmshorn

Willkommen im einwohnerstärksten Kreis Schleswig-Holsteins. Mit rund 1.400 Beschäftigten engagieren wir uns in unterschiedlichen Fachgebieten für das Wohl von ca. 323.000 Menschen – individuell, freundlich und verbindlich.   Die Leistungen unseres Teams Eingliederungshilfe für Minderjährige sorgen dafür, dass Kindern und Jugendlichen mit geistigen, körperlichen und/oder seelischen Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden kann. Die dafür erforderliche Unterstützung wird nach umfassender Beratung und Bedarfsfeststellung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ermittelt. Mit der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass diese Aufgabe ab 2028 im Rahmen der Jugendhilfe wahrzunehmen ist. Der Weg dahin wird gemeinsam mit Akteuren aus der Jugendhilfe in einem extern moderierten Prozess gestaltet. Der Fachdienst Jugend / Soziale Dienste und seine über 180 Mitarbeiter*innen bieten eine Vielfalt an Aufgaben. Prävention ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir unterstützen in Familien in vielen Lebenslagen. Sie werden Teil einer großen Gemeinschaft und eines Teams, die Ihnen gemeinsam auch eine gute Einarbeitung ermöglichen werden. Wir legen Wert auf flache Hierarchien sowie einer transparenten und von Wertschätzung geprägten Kommunikation. Uns ist außerdem eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren freien Trägern und allen anderen Akteuren im Netzwerk der Jugendhilfe des Kreises Pinneberg sehr wichtig, diese leben wir seit vielen Jahren.   Im Team Eingliederungshilfe für Minderjährige arbeiten ca. 25 Personen unterschiedlicher Professionen. Das Team Eingliederungshilfe für Minderjährige und die Kollegen und Kolleginnen des Jugendamtes freuen sich sehr auf Sie!  

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