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Amtsdirektorin/des Amtsdirektors (w/m/d)
Amt Kisdorf
Kattendorf
25 km

Beim Amt Kisdorf im Kreis Segeberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors (w / m / d) neu zu besetzen. Das Amt Kisdorf betreut als Verwaltung die neun Gemeinden Hüttblek, Kattendorf, Kisdorf, Oersdorf, Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn, Wakendorf II und Winsen mit insgesamt rund 10.800 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den Schulverband im Amt Kisdorf. Es liegt im Süden des Kreises Segeberg in der Metropolregion Hamburg. Der Verwaltungssitz ist in der Gemeinde Kattendorf. Die Amtsdirektorin/der Amtsdirektor ist als verwaltungsleitendes Organ Dienstvorgesetzte/r von zurzeit etwa 40 Mitarbeitenden und leitet die Verwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen des Amtsausschusses und im Rahmen der von ihm bereitgestellten Mittel. Die das Amt innehabende Person ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die laufenden Geschäfte der Verwaltung verantwortlich. Zudem bildet sie die Schnittstelle zur Werkleitung des Eigenbetriebes Wasserversorgung Amt Kisdorf. Ferner berät die Amtsdirektorin/der Amtsdirektor die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden. Ziel der Beratung ist es, die rechtmäßige, zweckmäßige und wirtschaftliche Wahrnehmung der Verwaltung sowie das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen. Die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor wird durch den Amtsausschuss für die Dauer von sechs Jahren gewählt und zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit ernannt. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein. Die Einstufung erfolgt aktuell in die Besoldungsgruppe B 2. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Kommunalbesoldungsverordnung gezahlt.

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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Stadt Neumünster
Neumünster
41 km

Wir für alle – sozial engagiert für unsere Stadt Wir bieten ab dem 01. September 2023 bis zum 31. Juli 2024 in unseren Kindertagesstätten und Familienzentren neun Plätze für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und in der Kindertagesstätte Hauke-Haien zudem zwei Plätze für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) Das FSJ wird in Vollzeit absolviert und dauert aufgrund der diesjährigen Kita-Schließzeiten 11 Monate*. Das Freiwillige Soziale Jahr wird ganztägig als pflegerische, erzieherische oder haus-wirtschaftliche Hilfstätigkeit geleistet. Es umfasst eine persönlichkeitsbildende und sachgerechte Betreuung der Freiwilligen. Ziel ist es, soziale Erfahrungen zu vermitteln, sowie das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Der Bundesfreiwilligendienst ist ganz ähnlich wie das Freiwillige Soziale Jahr aufgebaut – mit dem Unterschied, dass er Interessenten aller Altersgruppen offen steht. Der Bundesfreiwilligendienst wird in Vollzeit absolviert und dauert dieses Jahr ebenfalls 11 Monate*. Die Stadt Neumünster ist Träger von neun Kindertagesstätten im Stadtgebiet von Neumünster. In den Kindertagesstätten werden die Freiwilligen einer Gruppe (Krippen-, Elementar-, Hort-, U3-, altersgemischten oder Integrationsgruppe) für ein Jahr fest zugeordnet und lernen in einem Team von pädagogischen Mitarbeitenden die Aufgaben und Abläufe in einer Kindertagesstätte kennen. *Wenn durch das FSJ/BFD das Erreichen einer Qualifikation (z.B. Fachhochschulreife) angestrebt wird, ist zu beachten, dass ggf. ein weiterer Monat bei einem anderen Träger abgeleistet werden muss.

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