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Amtsdirektorin/des Amtsdirektors (w/m/d)
Amt Kisdorf
Kattendorf

Beim Amt Kisdorf im Kreis Segeberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors (w / m / d) neu zu besetzen. Das Amt Kisdorf betreut als Verwaltung die neun Gemeinden Hüttblek, Kattendorf, Kisdorf, Oersdorf, Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn, Wakendorf II und Winsen mit insgesamt rund 10.800 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den Schulverband im Amt Kisdorf. Es liegt im Süden des Kreises Segeberg in der Metropolregion Hamburg. Der Verwaltungssitz ist in der Gemeinde Kattendorf. Die Amtsdirektorin/der Amtsdirektor ist als verwaltungsleitendes Organ Dienstvorgesetzte/r von zurzeit etwa 40 Mitarbeitenden und leitet die Verwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen des Amtsausschusses und im Rahmen der von ihm bereitgestellten Mittel. Die das Amt innehabende Person ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die laufenden Geschäfte der Verwaltung verantwortlich. Zudem bildet sie die Schnittstelle zur Werkleitung des Eigenbetriebes Wasserversorgung Amt Kisdorf. Ferner berät die Amtsdirektorin/der Amtsdirektor die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden. Ziel der Beratung ist es, die rechtmäßige, zweckmäßige und wirtschaftliche Wahrnehmung der Verwaltung sowie das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen. Die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor wird durch den Amtsausschuss für die Dauer von sechs Jahren gewählt und zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit ernannt. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein. Die Einstufung erfolgt aktuell in die Besoldungsgruppe B 2. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Kommunalbesoldungsverordnung gezahlt.