Die Abschiebungshafteinrichtung ist eine untere Landesbehörde und untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Justiz und Gesundheit. Die Einrichtung hat ihren Betrieb im Jahr 2021 aufgenommen und wird gemeinsam mit den Ländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern genutzt. Durch diese Einrichtung wird der Vollzug richterlich angeordneter Abschiebungshaft sichergestellt. Dort können bis zu 60 ausreisepflichtige Personen untergebracht werden. Das Aufgabenfeld der Einrichtung umfasst auch die Versorgung und Betreuung der Untergebrachten in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und Behörden.
Glückstadt liegt an der Unterelbe in der Metropolregion Hamburg und ist nach Itzehoe die zweitgrößte Stadt im Kreis Steinburg. Die Elbfähre Glückstadt-Wischhafen verbindet die Schleswig-Holsteiner Elbmarschen mit Wischhafen in Niedersachsen.
An das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, Referat II 21 - vertraulich -, Lorentzendamm 35, 24103 Kiel, vorzugsweise in elektronischer Form an Bewerbung.im.Vollzug@jumi.landsh.de . Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Für Fragen zum Verfahren sowie beamten- oder tarifrechtlichen Fragen steht Ihnen Frau Peter ( nicole.peter@jumi.landsh.de oder Tel. 0431/988-3814) gern zur Verfügung.Bei fachlichen Fragen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an Herrn Kilian-Georgus ( juergen.kilian-georgus@jumi.landsh.de oder Tel. 0431 / 988 3824). Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben; gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.