Öffentliche Stellenausschreibung für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 2 „Erstaufnahme, Verteilung“ als Außenstelle des Landesamtes mit Dienstort Kiel im Welcome Center Schleswig-Holstein eine Stelle als
Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d)
für das Dezernat 23 „Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration“
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit“.
Bearbeitung von Visumanträgen nach dem Aufenthaltsgesetz zu Zwecken der Erwerbsmigration
Bearbeitung von Visumanträgen des Ehegatten oder der minderjährigen Kinder vorgenannter Antragstellerinnen und Antragsteller zum Zweck des Familiennachzugs
Bearbeitung von teils zeitkritischen Verfahren zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach dem Aufenthaltsgesetz
umfangreiche Erstberatung insbesondere von Arbeitgebern, über die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Fachkräfteeinwanderungsverfahren
Kontaktpflege zur Bundesagentur für Arbeit und zu den Anerkennungsstellen für die Bewertung beruflicher und akademischer Qualifikationen
Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes
Zusammenarbeit mit den kommunalen Zuwanderungsbehörden insbesondere bei der Entwicklung einzelfallbezogener, lösungsorientierter Ansätze, um den Zugewanderten und deren Familienangehörigen ein Ankommen in Schleswig-Holstein in jeglicher Hinsicht zu erleichtern
Treffen von Zustimmungsentscheidungen in entsprechenden Visumverfahren
Kreativ-innovative, konzeptionelle Mitarbeit bei der weiteren Ausgestaltung des aufwachsenden Welcome Centers Schleswig-Holstein in enger Kooperation mit allen daran Beteiligten sowie die eigenständige Fortentwicklung von Prozessen und Verfahren
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen Allgemeine Dienste
Eine vergleichbare Qualifikation (z.B. der Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II) oder eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung in den vorgenannten Berufsfeldern oder in der allgemeinen, öffentlichen Verwaltung
Fundiertes Fachwissen und mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Zuwanderung und Integration sowie umfassende asyl- und aufenthaltsrechtliche Kenntnisse
Bereitschaft zum Erwerb gründlicher Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und der sich ständig verändernden aufenthaltsrechtlichen Praxis
Besonderes Interesse an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Zuwanderungsmanagements und insbesondere an Arbeitsmarktfragen
Fähigkeit zur differenzierten mündlichen und schriftlichen Darstellung, Einsatzbereitschaft, eine sichere Urteilsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit
Verantwortungsbereitschaft, soziale sowie interkulturelle Kompetenz, ausgeprägte Teamfähigkeit, Organisationsfähigkeit verbunden mit einem hohen Maß an Entschlusskraft und Durchsetzungsfähigkeit
Bereitschaft zur aufsuchenden Beratung bei antragstellenden Firmen im gesamten Land Schleswig-Holstein
Bereitschaft zur häufigen Teilnahme an fachspezifischen Veranstaltungen inkl. dem Halten von Vorträgen
Befähigung zur Konzeptionierung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen
Bereitschaft zur Unterstützung von Maßnahmen des behördeneigenen Vollzugsdienstes, die vorwiegend außerhalb der büroüblichen Zeiten stattfinden. Damit einhergehend ist es erforderlich, an vorbereitenden Einsatztrainings teilzunehmen.
Bereitschaft, in besonderen Lagen auf Anordnung auch in anderen Bereichen des LaZuF zu unterstützen
Bereitschaft zur zeitweisen Erledigung der Dienstgeschäfte auch am Standort Neumünster auf Anordnung der Dezernatsleitung
Gute Anwenderkenntnisse im Bereich MS Office / Open Office sowie die Bereitschaft, sich in fachspezifische IT-Verfahren einzuarbeiten
Deutschkenntnisse sicher in Wort und Schrift
Alltagstaugliche Kenntnisse mindestens der englischen Sprache in Wort und Schrift
Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)
Eine ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)
Zudem sind wünschenswert:
Bereitschaft, sich fundiert in weitere, umfangreiche Rechts- und Fachmaterien einzuarbeiten
Gesteigertes Maß an Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen
Belastbarkeit, eine gute Auffassungsgabe und Einfallsreichtum
Weitere Fremdsprachenkenntnisse
Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden.
Darüber hinaus bieten wir:
Einen abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
Flexible Arbeitsformen (ggfs. Wohnraumarbeit, Mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es Ihnen ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
Ein kollegiales Arbeitsklima
Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
30 Tage Urlaub im Jahr
Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
Firmenfitness mit dem EGYM Wellpass
Fahrradleasing („Dienst-Rad“)
Die Option, den eigenen Hund mit an den Arbeitsplatz zu bringen
Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
22. April 2025
an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, gern in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort „LZF 237“, alternativ postalisch an das Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Lone Beckmann (E-Mail: lone.beckmann@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-128) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Jörg Seiffert (E-Mail: joerg.seiffert@lfa.landsh.de; Tel.: 04321 974-580).