Branche
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein als Arbeitgeber

Haart 148, 24539 Neumünster

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integrativer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung.

Es ist u.a. für die Aufnahme von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Darüber hinaus ist das Landesamt Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein.


Jobs 1

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) für das Dezernat 33 „Vollzug“
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein
Boostedt
Arbeit vor Ort

Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sind am Standort Boostedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 3 „Rückkehrmanagement“ als Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) für das Dezernat 33 „Vollzug“ vier Stellen auf Dauer sowie eine Stelle befristet bis zum 31.12.2027 in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen. Über uns Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungs­verwaltung. Es ist für die Erst­aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asyl­suchenden, unerlaubt eingereisten Aus­länder­innen und Aus­ländern, Spät­aus­siedlerinnen und Spät­aus­siedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungs­stelle für Aufenthalts­beendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreise­dokumenten und verantwortet eine Ausreise­einrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfte­ein­wanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz an die in den Landes­unterkünften untergebrachten Personen. Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“

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