Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sind am Standort Boostedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 3 „Rückkehrmanagement“ als Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) für das Dezernat 33 „Vollzug“ vier Stellen auf Dauer sowie eine Stelle befristet bis zum 31.12.2027 in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“
Durchführung von Maßnahmen in Zusammenhang mit der Aufenthaltsbeendigung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer (u. a. Vollzug von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, Zuführung in Gewahrsams- und Hafteinrichtungen, Begleitung von Vorführungen bei ausländischen Vertretungen)
Vor- und Nachbereitung von Einsätzen
Begleitung von freiwilligen Ausreisen, sowie Durchführung von Unterstützungsfahrten
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtungen Allgemeine Dienste, Justiz oder Polizei
Bewerberinnen und Bewerber mit einer Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtungen Justiz oder Polizei müssen in die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Dienste wechseln.
Die abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Qualifikation, wie z. B. einen erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs I oder eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder eine abgeschlossene dreijährige kaufmännische Ausbildung oder eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung in den vorgenannten Berufsfeldern oder in der allgemeinen, öffentlichen Verwaltung
Ein gesteigertes Maß an Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen
Eine ausgeprägte Kommunikations- und Deeskalationsfähigkeit bei gleichzeitig sicherem Auftreten und Konfliktfähigkeit
Ein hohes Maß an Teamfähigkeit
Körperliche Leistungsfähigkeit
Die Bereitschaft zu mehrtätigen Dienstreisen und unregelmäßigen Dienstzeiten auch während der Nachtstunden
Gute Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau
Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)
Eine ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte der Bewerbung beifügen).
Zudem sind wünschenswert:
Interkulturelle Kompetenz
Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
Grundkenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts
Bereitschaft, sich fundiert in weitere Rechts- und Fachmaterien einzuarbeiten
Englischkenntnisse (weitere fremdsprachliche Grundkenntnisse sind wünschenswert)
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 9 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 8 TV‑L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
Einen abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
Ein kollegiales Arbeitsklima
Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
30 Tage Urlaub im Jahr
Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
Firmenfitness mit dem EGYM Wellpass
Fahrrad-Leasing („Job-Rad“)
Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Sie erfüllen das Anforderungsprofil, sind sich aber nicht sicher, ob die Stelle etwas für Sie ist? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine Hospitation.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 29. November 2024 an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, gerne in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort „LZF 33x“; alternativ postalisch an das Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Lone Beckmann (E‑Mail: lone.beckmann@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974‑128) gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Hans-Joachim Küppers (E‑Mail: hans-joachim.kueppers@lfa.landsh.de oder Tel.: 04393 96710‑353).