Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 2 „Erstaufnahme, Verteilung“ an den Standorten Boostedt und Neumünster drei Stellen als Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) für das Dezernat 22 „Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz“
befristet bis 31.12.2025 in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung.
Es ist u.a. für die Aufnahme von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie Passersatzbeschaffung und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holsteins und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Leistungsrechtliche Gespräche mit potenziell Leistungsberechtigten unter Beteiligung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern
Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Entscheidung und Abrechnung von Leistungen nach dem AsylbLG
Bearbeitung von Leistungsangelegenheiten nach dem AsylbLG sowie Korrespondenz mit unterschiedlichen Adressatinnen und Adressaten im Rahmen der Bestandbearbeitung
Begleitung des Einführungsprojektes und Anwendung der Fachsoftware LÄMMkom LISSA für die leistungsrechtliche Sachbearbeitung
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Die Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Qualifikation (z.B. einen erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrganges I bzw. eine begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang I) oder die Ausbildung zur / zum Sozialversicherungsfachangestellten oder die Ausbildung zur / zum Notar- und / oder Rechtsanwaltsfachangestellten oder eine abgeschlossene, dreijährige kaufmännische Ausbildung oder eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung in den genannten Berufsfeldern oder in der allgemeinen, öffentlichen Verwaltung
Erfahrung in der Anwendung von Gesetzen
Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit (in Wort und Schrift) bei gleichzeitig sicherem Auftreten und Konfliktfähigkeit
Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen
Soziale und interkulturelle Kompetenz
Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
Gute Deutschkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
Führerschein der Klasse B (Nachweis der Bewerbung beifügen)
Eine ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)
Zudem sind wünschenswert:
Gute Kenntnisse des Asylbewerberleistungsrechts, des Sozialrechts und angrenzender Rechtsgebiete
Gute Kenntnisse der englischen Sprache, die eine sichere Anwendung im Rahmen der täglichen Arbeit in einer Zuwanderungsbehörde ermöglichen; weitere fremdsprachliche Kenntnisse sind wünschenswert
Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
Einen abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
Flexible Arbeitsformen (ggfs. Wohnraumarbeit, Mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es Ihnen ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
Ein kollegiales Arbeitsklima
Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
30 Tage Urlaub im Jahr
Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 3. Juli 2024 an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, gerne in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort „LZF 22X“, alternativ postalisch an das Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Lone Beckmann (E-Mail: lone.beckmann@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-128) gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Thorsten Fischer (E-Mail: thorsten.fischer@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-423).