Die Justizvollzugsanstalt Lübeck wurde in den Jahren 1908 - 1909 als »zentrale Strafanstalt« auf dem »Lauerhöfer Felde« im Stadtteil Marli gebaut. Die Justizvollzugsanstalt Lübeck verfügt über 331 Haftplätze für Männer zuzüglich 39 Haftplätze in der Sozialtherapie sowie 26 Haftplätze im offenen Vollzug. Sie ist darüber hinaus zuständig für den Vollzug der Untersuchungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Lübeck. Der Justizvollzugsanstalt Lübeck angeschlossen ist der Frauenvollzug mit 83 Haftplätzen für das gesamte Land Schleswig-Holstein.
Die Justizvollzugsanstalt Lübeck beschäftigt rund 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Aufgaben des Strafvollzuges bestehen darin, die Behandlung und Betreuung der Gefangenen nach ihrer individuellen Eignung so auszurichten, dass der Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe fähig wird, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen, Fragen zum Verfahren oder Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben steht Ihnen Herr Hänsel (Tel. 0451/6201-200) gern zur Verfügung. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/ Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.