Unterstützung bei dem Vollzug der Trinkwasser- und Bäderhygieneverordnung, sowie des Infektionsschutzgesetzes Überwachung der Erfüllung von Pflichten aus der Trinkwasserverordnung, Auflagen, Auswertung/Bewertung von Analysen und fachlichen Fragestellungen sowohl im Innen- als auch im Außendienst Ortsbesichtigungen, technische Beurteilung von Trinkwasserinstallationen- und Badewasseraufbereitungstechnik, Beurteilung von allgemeinen hygienischen Zuständen in öffentlichen Einrichtungen, Probenahme in Trinkwasserinstallationen, Beurteilung von Sachverständigengutachten, Beratung von Bauherren, Unternehmern, Einrichtungsleitungen etc. Beratung der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen bei Grenz- und Maßnahmenwertüberschreitungen Gefahrenabwehr im Rahmen des Ordnungsrechts Stellungnahmen zu hygiene- und umweltrelevanten Planungsvorhaben aus Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes Nutzung der EDV- Vorgangsbearbeitung, Anfertigen von Protokollen und Vermerken