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Nachwuchskraft für den Abschiebungshaftvollzug (m/w/d)
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Glückstadt

Öffentliche Stellenausschreibung für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber In der Abschiebungshafteinrichtung des Landes Schleswig-Holstein am Standort Glückstadt sind mehrere Stellen als Nachwuchskraft für den Abschiebungshaftvollzug (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Die Einstellungen sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in einem Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgen. Nach dem zeitlich befristeten Tarifbeschäftigtenverhältnis wird ein fließender Übergang in die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf angestrebt. Im Beamtenverhältnis auf Widerruf wird eine zweijährige Ausbildung mit theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten durchlaufen. Die Ausbildungslehrgänge starten jeweils zum 01.04. und 1.10. eines Jahres. Über uns Personen, denen keine Erlaubnis zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden kann, weil sie die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, sind nach dem Aufenthaltsgesetz zur Ausreise verpflichtet. Zur Durchsetzung der Ausreisepflicht kann unter Beachtung strenger Anforderungen durch richterliche Entscheidung ausnahmsweise Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam angeordnet werden. Nach § 62a des Aufenthaltsgesetzes wird Abschiebungshaft grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen, um so das Gebot der Trennung von Personen, die nach Abschiebungshaftrecht untergebracht sind, und Strafgefangenen zu gewährleisten. Das Land Schleswig-Holstein betreibt in Glückstadt für die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Abschiebungshafteinrichtung, in welcher Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam vollzogen werden. Die Abschiebungshafteinrichtung, die zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes SchleswigHolstein gehört, verfügt über 60 Haftplätze, von denen derzeit 42 genutzt werden können.

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