Der Kreis Steinburg vereint aufgrund seiner Lage im Südwesten Schleswig-Holsteins die Vorteile des Lebens in der Metropolregion Hamburg und des Lebens im Grünen miteinander. Umgeben von Nord-Ostsee-Kanal, Elbe und Stör ist das Kreisgebiet geprägt von der hügeligen Geest- und der saftig grünen Marschlandschaft. Zum Kreis Steinburg mit rund 130.500 Einwohner*innen gehören fünf Städte und 106 Gemeinden. Die Kreisverwaltung mit über 600 Mitarbeiter*innen versteht sich als moderner Dienstleistungsbetrieb mit einer innovativen und zukunftsorientierten Verwaltung.
In der Abteilung „Besondere Soziale Dienste“ des Amtes für Jugend, Familie und Sport bieten wir ab dem 01.03.2024 fortlaufend in Voll- oder Teilzeit
Weiterbildungsplätze zum Erwerb der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in
Die Abteilung „Besondere Soziale Dienste“ ist mit derzeit 17 Mitarbeiter*innen untergliedert in die folgenden sechs Teams: Jugendhilfe im Strafverfahren, Eingliederungshilfe, Kinderschutz, Adoptionsvermittlung, Pflegekinderdienst und Erziehungsbeistandschaft. Ihr Anerkennungsjahr verbringen Sie schwerpunktmäßig in einem Team, werden aber auch in anderen Teams hospitieren.
Bei uns finden Sie vielfältige Möglichkeiten, Ihre sozialpädagogische Fachlichkeit und Ihre Persönlichkeit in der Arbeit mit Familien und Helfersystemen zu erproben und auszubauen. Auf der Grundlage eines Weiterbildungsplanes werden Sie von einem*einer Praxisanleiter*in mit den Aufgaben vertraut gemacht und fortwährend begleitet. Regelmäßige Reflexionsgespräche sind fester Ausbildungsbestandteil.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende nach dem Jugendgerichtsgesetz mit. Sie berät, begleitet und betreut Jugendliche, ihre Familien und Heranwachsende im Strafverfahren und bringt erzieherische sowie sozialpädagogische Gesichtspunkte in das Verfahren ein.
Wesentliche Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Beratung und Unterstützung von straffällig gewordenen Jugendlichen, ihren Familien und Heranwachsenden
Mitwirkung in Jugendstrafverfahren
Vermittlung und Begleitung richterlicher Weisungen und Auflagen
Täter-Opfer-Ausgleich
Diversionsverfahren
Eingliederungshilfe
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit psychischen Störungsbildern die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, ist Ziel der Arbeit der Eingliederungshilfe. Teilhabeeinschränkungen sollen so weit wie möglich gemildert werden.
Wesentliche Aufgaben der Eingliederungshilfe
Beratung von Personensorgeberechtigten in Fragen der Rehabilitation für ihre Kinder
Beratung von jungen Menschen in Fragen der Rehabilitation
Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Feststellung der Teilhabebeeinträchtigungen und Ermittlung von Teilhabebedarfen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit seelischen Behinderungen
Hilfegewährung und Hilfe-/Teilhabeplanung
Durchführung von Hausbesuchen und Hospitation in Kitas sowie Kontaktpflege mit Einrichtungen der Jugendhilfe
Schnittstellenarbeit zu anderen Trägern und Einrichtungen
Kinderschutz
Der Kinderschutz umfasst alle (rechtlichen) Regelungen und Maßnahmen, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen, Kindeswohlvernachlässigungen oder Kindesmisshandlungen notwendig sind.
Wesentliche Aufgaben des Kinderschutzteams
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII
Abschätzen des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte
Hausbesuche, um sich einen unmittelbaren Eindruck vom Kind/Jugendlichen in seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen
Zusammenwirken mit den Sorgeberechtigten
Erarbeiten und Überprüfen von Schutzplänen
Einleiten von Schutzmaßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung (Clearing)
bei Bedarf Anrufung des Familiengerichts gem. § 1666 BGB und/oder Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII
Beratung von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern stehen, gem. § 8b SGB VIII
Adoptionsvermittlungsstelle
Die Adoptionsvermittlungsstelle berät abgebende Eltern über die Möglichkeit einer Adoption, prüft die Eignung von Adoptionsbewerber*innen, vermittelt Adoptivkinder und unterstützt vor, während und nach einer Adoption.
Wesentliche Aufgaben der Adoptionsvermittlung
Beratung von leiblichen Eltern
Überprüfung der Eignung von Adoptivbewerber*innen
Beratung und Unterstützung der Beteiligten vor, während und nach einer Adoption
Adoptionsvermittlung eines bestimmten Kindes an ausgewählte Adoptiveltern
Stiefkindadoptionen
Biografiearbeit mit Adoptivkindern, Unterstützung bei der Wurzelsuche
Mitwirkung bei internationalen Adoptionsverfahren
Pflegekinderdienst
Wenn Eltern ihre Kinder nicht selbst erziehen und versorgen können, haben sie Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Vollzeitpflege ist eine Form der stationären Hilfe zur Erziehung und wird als Familienpflege verstanden. Der Pflegekinderdienst informiert, berät und begleitet in der Vorbereitungsphase, bei der Vermittlung von Kindern und während des gesamten Zeitraumes des Zusammenlebens in der Pflegefamilie.
Wesentliche Aufgaben des Pflegekinderdienstes
Vorbereitung, Eignungsprüfung, Qualifizierung und Weiterbildung von Pflegeeltern
Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien (Matching)
Beratung und Begleitung bestehender Pflegeverhältnisse
Hilfeplanung gem. SBG VIII für die Pflegekinder
Unterstützung von Herkunftsfamilien bei Besuchskontakten und Planung von Rückführungen
ggf. Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
Erziehungsbeistand
Eine Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Form der Hilfe zur Erziehung. Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen unter Einbeziehung seines sozialen Umfeldes unterstützen und seine Verselbständigung fördern.
Wesentliche Aufgaben des Erziehungsbeistandes
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten
Hilfestellung für die*den Minderjährige*n bei der Bearbeitung von Problemsituationen unter Einbeziehung seiner individuellen sozialen Bezüge
Beratung, Unterstützung und Begleitung von Familien in allen Fragen der Erziehung
Unterstützung von Familien bei der Bewältigung ihres Alltags, beim Lösen von Konflikten, bei finanziellen Problemen, Schulproblemen, Schulden und beim Umgang mit Ämtern und Behörden
Unterstützung junger Volljähriger bei der Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung
Voraussetzung für die Stelle ist/sind
ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium zum*zur Sozialpädagog*in/-arbeiter*in
eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, verbunden mit der Bereitschaft, den eigenen Pkw für dienstliche Zwecke einzusetzen
Interesse und Lust an der Aufgabe
Grundkenntnisse im Kinder- und Jugendhilfe- sowie im Familienrecht
Freude am Umgang mit Menschen
Eigeninitiative und Sorgfalt
ein überzeugtes, engagiertes Handeln
Teamgeist und Reflexionsbereitschaft
Stresstoleranz und Flexibilität
eine befristete Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit im öffentlichen Dienst
ein Entgelt nach dem Tarifvertrag für Praktikant*innen des öffentlichen Dienstes (TVPöD) von derzeit monatlich 1.876,21 Euro brutto
30 Tage Urlaub pro Jahr sowie eine Jahressonderzahlung
eine anspruchsvolle Tätigkeit in einem qualifizierten und engagierten Team
eine gute Chance auf eine Anschlussbeschäftigung
Abwechslung zwischen Klient*innenkontakt, Back-Office und Außenterminen
eine fachlich qualifizierte Anleitung durch eine*n feste*n Praxisanleiter*in
ein fundierter Weiterbildungsplan
kollegiale Beratung
umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Supervision
eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, inkl. der Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit (Homeoffice)
betriebliche Gesundheitsförderung, inkl. der Möglichkeit zur Teilnahme am Firmenfitnessprogramm (EGYM Wellpass)
Ihr gewünschtes Eintrittsdatum und Arbeitszeitvolumen sollten in Ihrer Bewerbung vermerkt sein.
Der Kreis Steinburg setzt sich für Vielfalt ein. Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren kultureller, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung oder sexueller Identität sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilungsleitung Frau Marzoch (Tel. 04821/69 290) gern zur Verfügung.
Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail zusammengefasst in einem PDF-Dokument unter Angabe der Referenznummer 1106 an:
KREIS STEINBURG · DER LANDRAT · HAUPTAMT
Viktoriastr. 16–18 · 25524 Itzehoe · ausbildung@steinburg.de
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