Weiterbildungsplätze zum Erwerb der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in

Kreis Steinburg
Kreis Steinburg
Arbeit vor Ort Befristete Anstellung Vollzeit Teilzeit


Der Kreis Steinburg vereint aufgrund seiner Lage im Südwesten Schleswig-Holsteins die Vorteile des Lebens in der Metropolregion Hamburg und des Lebens im Grünen miteinander. Umgeben von Nord-Ostsee-Kanal, Elbe und Stör ist das Kreisgebiet geprägt von der hügeligen Geest- und der saftig grünen Marschlandschaft. Zum Kreis Steinburg mit rund 130.500 Einwohner*innen gehören fünf Städte und 106 Gemeinden. Die Kreis­verwaltung mit über 600 Mitarbeiter*innen versteht sich als moderner Dienstleistungsbetrieb mit einer innovativen und zukunftsorientierten Verwaltung.

 

In der Abteilung „Besondere Soziale Dienste“ des Amtes für Jugend, Familie und Sport bieten wir ab dem 01.03.2024 fortlaufend in Voll- oder Teilzeit

 

Weiterbildungsplätze zum Erwerb der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in

 

Die Abteilung „Besondere Soziale Dienste“ ist mit derzeit 17 Mitarbeiter*innen untergliedert in die folgenden sechs Teams: Jugendhilfe im Strafverfahren, Eingliederungshilfe, Kinderschutz, Adoptionsvermittlung, Pflegekinderdienst und Erziehungsbeistandschaft. Ihr Anerkennungsjahr verbringen Sie schwerpunktmäßig in einem Team, werden aber auch in anderen Teams hospitieren.

 

Bei uns finden Sie vielfältige Möglichkeiten, Ihre sozialpädagogische Fachlichkeit und Ihre Persönlichkeit in der Arbeit mit Familien und Helfersystemen zu erproben und auszubauen. Auf der Grundlage eines Weiterbildungsplanes werden Sie von einem*einer Praxisanleiter*in mit den Aufgaben vertraut gemacht und fortwährend begleitet. Regelmäßige Reflexionsgespräche sind fester Ausbildungsbestandteil.

Ihre Aufgaben:

Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende nach dem Jugendgerichtsgesetz mit. Sie berät, begleitet und betreut Jugendliche, ihre Familien und Heranwachsende im Strafverfahren und bringt erzieherische sowie sozialpädagogische Gesichtspunkte in das Verfahren ein.

Wesentliche Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

  • Beratung und Unterstützung von straffällig gewordenen Jugendlichen, ihren Familien und Heranwachsenden

  • Mitwirkung in Jugendstrafverfahren

  • Vermittlung und Begleitung richterlicher Weisungen und Auflagen

  • Täter-Opfer-Ausgleich

  • Diversionsverfahren 

 

Eingliederungshilfe
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit psychischen Störungsbildern die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, ist Ziel der Arbeit der Eingliederungshilfe. Teilhabeeinschränkungen sollen so weit wie möglich gemildert werden.

Wesentliche Aufgaben der Eingliederungshilfe

  • Beratung von Personensorgeberechtigten in Fragen der Rehabilitation für ihre Kinder

  • Beratung von jungen Menschen in Fragen der Rehabilitation

  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Feststellung der Teilhabebeeinträchtigungen und Ermittlung von Teilhabebedarfen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit seelischen Behinderungen

  • Hilfegewährung und Hilfe-/Teilhabeplanung

  • Durchführung von Hausbesuchen und Hospitation in Kitas sowie Kontaktpflege mit Einrichtungen der Jugendhilfe

  • Schnittstellenarbeit zu anderen Trägern und Einrichtungen

 

Kinderschutz
Der Kinderschutz umfasst alle (rechtlichen) Regelungen und Maßnahmen, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen, Kindeswohlvernachlässigungen oder Kindesmisshandlungen notwendig sind.

Wesentliche Aufgaben des Kinderschutzteams

  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII

  • Abschätzen des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte

  • Hausbesuche, um sich einen unmittelbaren Eindruck vom Kind/Jugendlichen in seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen

  • Zusammenwirken mit den Sorgeberechtigten

  • Erarbeiten und Überprüfen von Schutzplänen

  • Einleiten von Schutzmaßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung (Clearing)

  • bei Bedarf Anrufung des Familiengerichts gem. § 1666 BGB und/oder Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII

  • Beratung von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern stehen, gem. § 8b SGB VIII

 

Adoptionsvermittlungsstelle
Die Adoptionsvermittlungsstelle berät abgebende Eltern über die Möglichkeit einer Adoption, prüft die Eignung von Adoptionsbewerber*innen, vermittelt Adoptivkinder und unterstützt vor, während und nach einer Adoption.

Wesentliche Aufgaben der Adoptionsvermittlung

  • Beratung von leiblichen Eltern

  • Überprüfung der Eignung von Adoptivbewerber*innen

  • Beratung und Unterstützung der Beteiligten vor, während und nach einer Adoption

  • Adoptionsvermittlung eines bestimmten Kindes an ausgewählte Adoptiveltern

  • Stiefkindadoptionen

  • Biografiearbeit mit Adoptivkindern, Unterstützung bei der Wurzelsuche

  • Mitwirkung bei internationalen Adoptionsverfahren

 

Pflegekinderdienst
Wenn Eltern ihre Kinder nicht selbst erziehen und versorgen können, haben sie Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Vollzeitpflege ist eine Form der stationären Hilfe zur Erziehung und wird als Familienpflege verstanden. Der Pflegekinderdienst informiert, berät und begleitet in der Vorbereitungsphase, bei der Vermittlung von Kindern und während des gesamten Zeitraumes des Zusammenlebens in der Pflegefamilie.

Wesentliche Aufgaben des Pflegekinderdienstes

  • Vorbereitung, Eignungsprüfung, Qualifizierung und Weiterbildung von Pflegeeltern

  • Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien (Matching)

  • Beratung und Begleitung bestehender Pflegeverhältnisse

  • Hilfeplanung gem. SBG VIII für die Pflegekinder

  • Unterstützung von Herkunftsfamilien bei Besuchskontakten und Planung von Rückführungen

  • ggf. Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren

 

Erziehungsbeistand
Eine Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Form der Hilfe zur Erziehung. Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen unter Einbeziehung seines sozialen Umfeldes unterstützen und seine Verselbständigung fördern.

Wesentliche Aufgaben des Erziehungsbeistandes

  • Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten

  • Hilfestellung für die*den Minderjährige*n bei der Bearbeitung von Problemsituationen unter Einbeziehung seiner individuellen sozialen Bezüge

  • Beratung, Unterstützung und Begleitung von Familien in allen Fragen der Erziehung

  • Unterstützung von Familien bei der Bewältigung ihres Alltags, beim Lösen von Konflikten, bei finanziellen Problemen, Schulproblemen, Schulden und beim Umgang mit Ämtern und Behörden

  • Unterstützung junger Volljähriger bei der Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung

Unsere Erwartungen:

Voraussetzung für die Stelle ist/sind

  • ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium zum*zur Sozialpädagog*in/-arbeiter*in

  • eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, verbunden mit der Bereitschaft, den eigenen Pkw für dienstliche Zwecke einzusetzen

  • Interesse und Lust an der Aufgabe

  • Grundkenntnisse im Kinder- und Jugendhilfe- sowie im Familienrecht

  • Freude am Umgang mit Menschen 

  • Eigeninitiative und Sorgfalt

  • ein überzeugtes, engagiertes Handeln

  • Teamgeist und Reflexionsbereitschaft

  • Stresstoleranz und Flexibilität

Unser Angebot:

  • eine befristete Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit im öffentlichen Dienst

  • ein Entgelt nach dem Tarifvertrag für Praktikant*innen des öffentlichen Dienstes (TVPöD) von derzeit monatlich 1.876,21 Euro brutto

  • 30 Tage Urlaub pro Jahr sowie eine Jahressonderzahlung

  • eine anspruchsvolle Tätigkeit in einem qualifizierten und engagierten Team

  • eine gute Chance auf eine Anschlussbeschäftigung

  • Abwechslung zwischen Klient*innenkontakt, Back-Office und Außenterminen

  • eine fachlich qualifizierte Anleitung durch eine*n feste*n Praxisanleiter*in

  • ein fundierter Weiterbildungsplan

  • kollegiale Beratung

  • umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Supervision

  • eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, inkl. der Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit (Homeoffice)

  • betriebliche Gesundheitsförderung, inkl. der Möglichkeit zur Teilnahme am Firmenfitnessprogramm (EGYM Wellpass)

Ihr gewünschtes Eintrittsdatum und Arbeitszeitvolumen sollten in Ihrer Bewerbung vermerkt sein.

 

Der Kreis Steinburg setzt sich für Vielfalt ein. Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren kultureller, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung oder sexueller Identität sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Kontakt:

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilungsleitung Frau Marzoch (Tel. 04821/69 290) gern zur Verfügung.

 

Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail zusammengefasst in einem PDF-Dokument unter Angabe der Referenznummer 1106 an:

 

KREIS STEINBURG · DER LANDRAT · HAUPTAMT
Viktoriastr. 16–18 · 25524 Itzehoe · ausbildung@steinburg.de

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Kontakt für Bewerbung

Frau Anke Marzoch
Abteilungsleiterin

Arbeitsort

-, - Kreis Steinburg

Mehr zum Job

Beschäftigungsart Befristete Anstellung
Arbeitszeit Vollzeit, Teilzeit
Qualifikation Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie
Keywords Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d)
Arbeitsort
-, - Kreis Steinburg