Das Amt Südangeln mit Sitz im ländlichen Zentralort Böklund sucht zum 01.01.2025
einen technischen Mitarbeiter (m/w/d) oder einen Mitarbeiter mit betriebswirtschaftlicher Ausbildung (m/w/d)
für den Wasserbeschaffungsverband Südangeln in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit.
Das Amt Südangeln hält die Geschäftsführung für den Wasserbeschaffungsverband Südangeln. Der Wasserbeschaffungsverband Südangeln trägt die Aufgaben der Trinkwasserversorgung für 22 Kommunen im Kreis Schleswig-Flensburg. Der Arbeitsplatz befindet sich in einem modernen Verwaltungsgebäude mit attraktiven Arbeitsbedingungen und einem motivierten Team.
Koordination und Überwachung von Baumaßnahmen
Verwaltung des Wasserwerkes
Verwaltung der Abnehmerdatei
Verbrauchsabrechnungen
Jahresabschlussarbeiten
Zusammenarbeit mit Vorstand und Verbandsversammlung
Verwaltung der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitsprozesse
Allgemeine Verwaltungsaufgaben
Abgeschlossene technische oder betriebswirtschaftliche Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation
mehrjährige Berufserfahrung
Eigeninitiative, Engagement und Motivation
soziale und kommunikative Kompetenz
Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit im Team
gute und sichere Anwenderkenntnisse im Bereich der Office-Standard-Software
Führerschein Klasse B
Eingruppierung entsprechend der persönlichen Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 9 b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Entschädigung für Rufbereitschaften
ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet mit Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum in einem motivierten Team
gleitende Arbeitszeit
Fahrradleasing
gutes Arbeits- und Betriebsklima in einem modernen Verwaltungsgebäude
Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung
mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 13.07.2024 in Papierform an das Amt Südangeln, Die Amtsdirektorin, Toft 7, 24860 Böklund.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Personalverwaltung unter der Tel. Nr. 04623/78-414 zur Verfügung. Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Es gilt das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.