Das Amt Südangeln mit Sitz im ländlichen Zentralort Böklund sucht für die Boy-Lornsen Schule Südangeln mit Schulstandorten in Schaalby, Tolk und Nübel zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Schulsozialarbeiter/in (w/m/d)
unbefristet und in Teilzeit mit 30 Wochenstunden.
Als Schulsozialarbeiter/in begleiten und beraten Sie die Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 1-4 im Schulleben. Sie sind Ansprechperson sowohl für Eltern, als auch für die Lehrkräfte der Boy-Lornsen-Schule. Sie stehen den Kindern als Gesprächspartner/in in emotional belastenden Lebenslagen zur Seite, begegnen den jungen Menschen mit charakterlicher Autorität und auf Augenhöhe, so dass die Schüler und Schülerinnen Mut, Hoffnung, Selbstwert und Orientierung gewinnen sowie selbständig oder begleitet Lösungswege beschreiten. Zudem haben Sie das Kindeswohl im Blick, indem Sie Risikolagen erkennen und ggf. nötige Maßnahmen einleiten.
Sie gestalten präventive Angebote für Schüler und Schülerinnen, zum Beispiel zum Sozialen Lernen und zur Mobbing-Prävention. Sie sind bei Ihrer Tätigkeit gut vernetzt und arbeiten im Team Schulsozialarbeit sowie bei Bedarf mit dem Team der Betreuung, Schulassistenz sowie Schule und externen Fachstellen.
Sie stärken mit Ihrer sozialpädagogischen Kompetenz und Ihrem Blick auf die Kinder am Ort Schule ein persönlichkeits- und gemeinschaftsförderndes Entwicklungsfeld für die Schüler und Schülerinnen. Mit dieser Kompetenz beraten Sie auch Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und anderes schulisches Personal.
Sie bringen sich vor Ort mit einem hohen Maß an Eigenständigkeit und Initiative, mit Empathie und situativem Feingefühl ein. Dadurch tragen Sie im Rahmen von Einzel- oder Gruppenarbeit dazu bei, dass Schüler und Schülerinnen ihren Schulalltag besser bewältigen, Lernerfolge erleben und soziale Kompetenzen hinzugewinnen können. Sie erkennen auch ggf. ergänzende Unterstützungs- und Erziehungsbedarfe eines Kindes und stellen Ihre Einschätzungen beratend den Erziehungsberechtigten, den Lehrkräften oder ggf. Partnern wie dem Jugendhilfeträger zur Verfügung und stützen so mit ganzheitlichem Blick die Teilhabechancen von Kindern.
Beratung und Begleitung von Kindern, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und allen an Schule Beteiligten im Lebensraum Schule
Unterstützung der persönlichen und sozialen Entwicklung von Kindern
Mitarbeit im Team Schulsozialarbeit und Netzwerkarbeit
Verlässliche Beziehungsarbeit
Sozialpädagogisches Handeln (auch Prävention) im Klassenverband oder mit Gruppen, Projekte zu bestimmten schul- und altersspezifischen Themen
Koordinierung von Freizeitaktivitäten und Anregungen zur Freizeitgestaltung
Unterstützung bei der Schulentwicklung
abgeschlossene Qualifikation als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder vergleichbar ausgebildete pädagogische Fachkräfte
Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Erziehungsberechtigten
Eigeninitiative, Engagement und Motivation
sicheres und freundliches Auftreten
ein hohes Maß an Engagement
Beratungskompetenz
Kreativität und Ideenreichtum für die konzeptionelle und praktische Arbeit
Organisationsgeschick und Verantwortungsbewusstsein
professioneller Umgang mit Nähe und Distanz
gute PC-Kenntnisse und Sicherheit im Umgang mit Office-Programmen
Besitz eines Führerscheins der Klasse B (ehemals Führerscheinklasse 3)
eine Eingruppierung entsprechend der persönlichen Qualifikation bis zur Entgeltgruppe S 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD SuE)
ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet mit Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum in einem motivierten Team
Fahrradleasing
gutes Arbeits- und Betriebsklima
Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung
ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 31.01.2025 in Papierform an das
Amt Südangeln
Die Amtsdirektorin
Toft 7
24860 Böklund.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Personalverwaltung unter der Tel. Nr. 04623/78-414 zur Verfügung. Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Es gilt das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.