Die Gemeinde Hattstedt sucht ab sofort für die Kindertagesstätte Brückengruppe eine Reinigungskraft (m/w/d) in Teilzeit mit 7,5 Std./wöchentlich
Reinigungstätigkeiten in den Betreuungsräumen der gemeindlichen Kindertagesstätte Brückengruppe, den Sanitärbereichen und öffentliche Flächen
Ordnung aufrecht zu erhalten
Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
Erfahrung im Bereich der Reinigung
Ausgeprägtes Verständnis für Sauberkeit und Ordnung
Bereitschaft, die Vertretung für die Kolleginnen und Kollegen im Reinigungsteam zu übernehmen
Zuverlässig, selbstständig, flexibel, organisiert und teamfähig
Freundliches Auftreten, Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
Vorliegen von entsprechenden Schutzimpfungen (Hepatitis A/B / Typhus / Masern)
unbefristete Teilzeitstellen mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 7,5 Stunden, von 17.00-18.30 Uhr.
Eine Vergütung nach TVöD in der Entgeltgruppe 2
Betriebliche Altersvorsorge über die VBL und AG-Anteil zur vermögenswirksamen Leistung und darüber hinaus die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung, die vom Arbeitgeber großzügig bezuschusst wird
Die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. jährliches Leistungsentgelt als zusätzlicher leistungsbezogener Bestandteil zum Gehalt und Jahressonderzahlung nach TVöD
Fachliche Fragen beantwortet gerne die Leiterin der Kindertagesstätte Frau Gautsch
Tel.: 04846-2120444
Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Sarstädt
Tel.: 04841/992-344 / E-Mail: k.sarstaedt@amt-nordsee-treene.de
Sie haben Interesse an dieser abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit?
Dann bewerben Sie sich mit Ihren aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 02.0Juli 2024 über unser Onlineformular im Stellenportal (https://www.amt-nordsee-treene.de/). Anhänge können Sie dort ebenfalls beifügen. Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich Bewerbungen, die über unser Online Formular eingehen, akzeptiert werden können.
Amt Nordsee-Treene
Personalabteilung
Schulweg 19
25866 Mildstedt
Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes, des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und des Gesetzes zur Gleichbehandlung der Frauen im öffentlichen Dienst werden berücksichtigt.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. Reisekosten zu Vorstellungs- / Auswahlgesprächen nicht erstattet werden.