Der Schulverband Ostenfeld sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Raumpflegekraft (m/w/d) als Vertretungs-/Springerkraft für die Otto-Thiesen-Schule in Ostenfeld unbefristet in Teilzeit mit 2 Stunden täglich, Montag bis Freitag.
Raumpflege der Otto-Thiesen-Schule mit Sporthalle incl. der sanitären Anlagen
Urlaubs-/Krankheitsvertretung im „Reinigungsteam“ der Otto-Thiesen-Schule
Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
Körperliche Belastbarkeit
Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
Ausgeprägtes Verständnis für Sauberkeit und Ordnung
Bereitschaft bei Bedarf Mehrarbeit zu leisten
Zuverlässig, organisiert und teamfähig
Freundliches und dienstleistungsorientiertes Auftreten
Wirtschaftliches und kostenbewusstes Handeln
Bereitschaft, die Vertretung im Reinigungsteam zu übernehmen
Wünschenswert wäre:
Erfahrung in der Raumpflege
Vorliegen der entsprechenden Schutzimpfungen (Hepatitis A/B / Typhus / Masern)
Eine unbefristete Teilzeitstelle innerhalb der Gleitzone mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und einer Einsatzzeit von Montag bis Freitag
Eine Vergütung nach Entgeltgruppe 2 TVöD (dies entspricht einem aktuellem Stundenentgelt von 15,23 € brutto) zuzüglich einer Jahressonderzahlung und einer leistungsorientierten Jahressonderzahlung
Eine betriebliche Altersvorsorge über die VBL
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne die Schulverbandsvorsteherin Ute Matthiesen, Tel.: 0174 / 38 42 252 / E-Mail: struck.matthiesen@t-online.de .
Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Osterland, Tel.: 04841 / 992-343 / E-Mail: s.osterland@amt-nordsee-treene.de .
Sie haben Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, die Sie uns bitte bis zum 23. Januar 2025 über unser Onlineformular im Stellenportal (https://www.amt-nordsee-treene.de/) zukommen lassen. Anhänge können Sie dort ebenfalls beifügen. Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich Bewerbungen, die über unser Online Formular eingehen, akzeptiert werden können.
Hinweise:
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes, des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. Reisekosten zu Vorstellungs- / Auswahlgesprächen nicht erstattet werden.