Die KiTa Stapelfeld „De lütten Rackers“ bietet Ihnen jeweils einen
praxisintegrierten Ausbildungsplatz (PiA) zum Erzieher (m/w/d) sowie praxisintegrierten Ausbildungsplatz (PiA) zum sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d)
Arbeitszeit Vollzeit
Anstellungsdauer unbefristet
Einstellung zum 01.08.2025
Einsatzort 22145 Stapelfeld
Die Kita Stapelfeld ist auf einem ehemaligen Bauerngehöft in zentraler Dorflage untergebracht und bietet insgesamt 94 Kindern in zwei Krippen- und vier Elementargruppen einen Platz zum Toben und Spielen.
Wir möchten den Kindern Bedingungen schaffen, die es ihnen ermöglichen, sich zu selbstständigen, eigenverantwortlichen und sozialen Persönlichkeiten zu entwickeln. Möchten Sie hieran mitwirken? Wollen Sie die pädagogischen Grundlagen für die wertvolle Arbeit mit Kindern erlernen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Die praktische Ausbildung erfolgt in unserer KiTa. Während der Ausbildung lernen Sie unter Anleitung die verantwortungsvollen und lebendigen Aufgaben der Arbeit mit und für Kindern kennen und unterstützen das Team bei alltäglichen pädagogischen Aufgaben. Sie wirken bei der Planung und Durchführung von pädagogischen Konzepten und Angeboten mit und bringen sich mit in die wertschätzende Elternarbeit ein.
Die theoretische Ausbildung findet grundsätzlich während der üblichen Schulwochen des Landes Schleswig-Holstein in der Beruflichen Schule statt:
In der praxisintegrierten Ausbildung richtet sich die Vergütung bei der Erzieher/innen-Ausbildung nach dem TVAöD-Pflege und die Azubis SPA erhalten die Vergütung nach TVaÖ-BBiG.
Mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein diesem gleichwertigen Schulabschluss
Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt oder
der Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht (z.B. Sozialpädagogische*r Assistent*in) sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) oder
eine einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe.
Es kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschul- oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden vorweisen kann, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt. Für die Praxis werden einschlägige förderliche freiwillige Dienste (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst) auf der Grundlage von Bundesgesetzen anerkannt.
Weitere Voraussetzungen:
Nachweis über die erforderlichen Masernschutzimpfungen bzw. Masernimmunität
Vorlage eines aktuellen Erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Abs. 1 BZRG als Nachweis der Eignung für diese Ausbildung
Nachweis eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Dann bewerben Sie sich bis zum 30. April 2025 ausschließlich elektronisch unter www.amtsiek.de unter dem Button „Jetzt bewerben“. (Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Bewerbungen per E-Mail leider nicht akzeptiert werden.)
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an – wir freuen uns auf Sie.
KiTa Stapelfeld „De lütten Rackers“
Reinbeker Straße 4
22145 Stapelfeld
Tel. 040 - 6773512