Die Stadtverwaltung Quickborn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Leitung für den Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (m/w/d)
Kennziffer: 59.2024
unbefristet in Vollzeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von 39 Stunden bzw. 41 Stunden wöchentlich. Die Besoldung erfolgt gemäß Dienstpostenbewertung in die Besoldungsgruppe A 14 bzw. Entgeltgruppe 13 TVöD.
Warum Quickborn?
Die Stadt Quickborn mit ihren ca. 22.000 Einwohnern liegt naturumgeben und trotzdem verkehrsgünstig innerhalb der Metropolregion Hamburg. Durch eine zeitgemäße Infrastruktur sowie viele Naherholungsmöglichkeiten vereint die Eulenstadt einen hohen Lebens- und Freizeitwert in sich.
Die Stadtverwaltung Quickborn mit ihren 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versteht sich als moderne und familienfreundliche Arbeitgeberin. Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wird durch eine flexible Arbeitszeitregelung auch im Home-Office aktiv gelebt. Eine fortschreitende Digitalisierung ist für uns genauso selbstverständlich wie ein Bekenntnis zum Klimaschutz.
Unsere Verwaltungsleistungen bringen wir derzeit auch in die Verwaltungsgemeinschaften mit den Gemeinden Bönningstedt und Hasloh im Kreis Pinneberg, Ellerau im Kreis Segeberg, Ascheberg im Kreis Plön sowie dem Gewässerunterhaltungsverband Schwentinegebiet im Kreis Plön ein. Die Stadt Quickborn ist damit Dienstleisterin für die Anliegen von über 40.000 Bürgerinnen und Bürgern.
Im Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sind die Themenfelder Stadtentwicklung und –planung, Wirtschaftsförderung, Umweltkoordination und Klimaschutz für die Stadt Quickborn gebündelt und werden dort von insgesamt zehn Mitarbeitenden bearbeitet.
Leitung und Weiterentwicklung des Fachdienstes Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Führung und Personalentwicklung der Mitarbeitenden im Fachdienst
Strategische Fragestellungen der Stadtentwicklung, insbesondere die Bearbeitung von Einzelprojekten von besonderer Schwierigkeit bzw. besonderer städtebaulicher Bedeutung für die Stadt Quickborn (z.B. Innenstadtentwicklung)
Aufstellung, Änderung des Flächennutzungsplans/Landschaftsplans
Aufstellung, Änderung, Aufhebung von Satzungen nach dem BauGB/LBauO
Komplexe Planfeststellungsverfahren nach Fachplanungsgesetzen (EnWG 380kV-Hochspannungsleitungen, Fern StrG Ausbau Autobahn BAB 7, AEG Verlängerung S21)
Abstimmung und Durchsetzung städtischer Interessen in Planfeststellungsverfahren (intern und extern) und die Erarbeitung von Stellungnahmen der Stadt
Fallbezogene Erstellung von städtebaulichen Grundkonzeptionen/Rahmenkonzepten für städtische Teilräume
Strategische Überlegungen und Rahmensetzung für die verkehrliche Entwicklung der Gesamtstadt sowie die Einbindung in die Region
Fachspezifische Sonderthemen mit besonderer Bedeutung für die Stadtentwicklung (z.B. Fluglärm, Geologie (Salzstock), Denkmalschutz, Archäologie, Himmelmoor/FFH)
Zukunftsprojekte/Fragestellungen von strategischer Bedeutung für die Stadt Quickborn (z.B. Digitalisierung, Smart City, Klimakonzept)
Überörtliche Planung (formell und informell) sowie übergemeindliche Abstimmung von Fragestellungen mit stadtentwicklungspolitischer Bedeutung/Abstimmungen mit Fach- und Landesbehörden und Ministerien
Strategische Fragestellungen des Planungs- und Fachplanungsrecht, der Wirtschaftsförderung, der Umweltkoordination sowie der Natur- und Landschaftspflege
Berechtigung für die Laufbahngruppe 2, Einstiegsamt 2 (Städtebaureferendariat, Große Staatsprüfung, Bautechnische Laufbahn) oder
ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Stadtplanung, Raumplanung, Geographie oder eines vergleichbaren Studiengangs mit Schwerpunkt Stadtplanung
Ferner erwarten wir:
Langjährige Berufserfahrungen in der Planung und Umsetzung stadtplanerischer (Groß-) Projekte, vorzugsweise in der Kommunalverwaltung
Weitere wünschenswerte Voraussetzungen:
Profunde Kenntnisse im Planungs- und Fachplanungsrecht (BauGB, BauNVO, LBO, ROG, LaplaG, WHG, Landeswassergesetz, BNatSchG/LNatSchG, BImSchG, UVPG; FluglärmG, StrWG, FStrG, AEG, BBodSchG/LBodSchG, DSchG, EnWG)
Verlässliche und authentische Führungskompetenz mit Empathie sowie eine teamgerechte Arbeitsweise
Lösungsorientiertes Handeln in Konfliktsituationen mittels Verhandlungsgeschick und wertschätzender Haltung
Besondere Fähigkeiten und Sicherheit in der Präsentation von Inhalten vor der Politik und Öffentlichkeit
Hohes Maß an Entscheidungsfreudigkeit, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität und Eigeninitiative
Bereitschaft, Ihre Arbeitszeit entsprechend der Funktion bei Bedarf flexibel – auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten – zu gestalten
Sicherer Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen Aufgaben
Einen krisensicheren Arbeitsplatz mit verantwortungsvollen Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger Quickborns
Moderne Arbeitsformen wie ein digitales Dokumentenmanagementsystem und elektronischem Rechnungsbearbeitungsworkflow
Ein quicklebendiges und motiviertes Team mit konstruktiver Gesprächskultur
Personalförderung dank quicklebendigem Personalentwicklungskonzept
Vereinbarkeit von Familie und Beruf / Lebensphasenorientierte Personalpolitik
Flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den meisten Tätigkeitsbereichen
Individuelle Arbeitsorganisation durch die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
30 Urlaubstage und zwei zusätzliche freie Tage am 24.12. und 31.12
Anfallende Mehrstunden können mit Freizeit ausgeglichen werden
Möglichkeit der Mitnahme eines Bürohundes
Gesundes Arbeiten
Ergonomische Arbeitsplatzausstattung sowohl im Büro als auch im Home-Office
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Freibad direkt neben dem Rathaus
Firmenfitnessprogramm in Zusammenarbeit mit Wellpass
Bedarfsorientiertes Mental-Health-Coaching
Jährliches Sommerfest und Jahresabschlussfeier
Teamevents wie beispielsweise Teilnahme am Lauf zwischen den Meeren
Erreichbarkeit
Ein Arbeitsplatz mit optimaler Erreichbarkeit durch die öffentlichen Verkehrsmittel und der Möglichkeit kostenlos am Rathaus zu parken
Eingruppierung/Besoldung und Betriebliche Altersvorsorge
Die Eingruppierung erfolgt nach A 14 SHBesG (je nach Berufserfahrung bis zu 6.411,46 Euro Monatsbruttogehalt bei einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von 41 Wochenstunden) bzw. E 13 TVöD (je nach Berufserfahrung bis zu 6.635,44 Euro Monatsbruttogehalt bei einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von 39 Wochenstunden)
Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge bei der Versorgungsanstalt (VBL) des Bundes und der Länder als Basis einer lebenslangen Betriebsrente für Tarifbeschäftigte
Eine jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) für Tarifbeschäftigte
Teilnahme an der jährlichen leistungsorientierten Bezahlung für Tarifbeschäftigte
Beteiligung an den Fahrtkosten der Mitarbeitenden im Rahmen des HVV Profi-Tickets (25,00 € mtl. Zuschuss zur ÖPNV-Monatskarte)
Mit dem Rad zur Arbeit? Kein Problem - Die Stadt Quickborn bezuschusst Fahrradleasing in Form von Entgeltumwandlung mit festem Beitragszuschuss von 30,00 € mtl.
Die Stadt Quickborn fördert als öffentliche Arbeitgeberin aktiv die Vielfalt der Belegschaft. Wir fühlen uns den Zielen des Gleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein verpflichtet und fordern deshalb insbesondere Frauen auf, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt und sollten in ihrer Bewerbung auf ihre Schwerbehinderung hinweisen.
Die Stadt Quickborn fördert das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erfahrungen und Fähigkeiten aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die als Qualifikation für die ausgeschriebene Stelle bedeutsam sind, werden bei der Stellenbesetzung berücksichtigt.
Nähere Information
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die stellv. Fachdienstleitung Herr Lasse Friedel (Tel. 04106 / 611 – 262) sowie die Personalleitung Frau Sonja Eberlei (Tel. 04106 / 611 - 297) gern zur Verfügung.
Gewünschte Bewerbungsform
Bitte bewerben Sie sich bis zum 27.10.2024 über das Online-Bewerbungsportal karriere.quickborn.de oder richten Sie Ihre Bewerbung an bewerbung@quickborn.de