Die Abteilung II 2 mit derzeit 53 Mitarbeitenden umfasst fünf Referate mit den folgenden Themenschwerpunkten:
Eine Kernaufgabe besteht in der kompetenten Beratung der Leitung des Ministeriums in allen Fragen der Sozialen Strafrechtspflege und deren Vorbereitung für diesbezüglich relevante Termine nach innen und außen sowie im parlamentarischen Umfeld. Die Abteilungsleitung ist außerdem zuständig für die Fortentwicklung der Sozialen Strafrechtspflege in Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein versteht sich als ein Vorreiter eines modernen vernetzt agierenden Justizvollzugs sowie von übergreifend betreuenden Ambulanten Sozialen Diensten der Justiz. Schleswig-Holstein hat dazu in den letzten Jahren verschiedene Gesetze auf den Weg gebracht, die die Grundlage für diesen einheitlichen Prozess bilden.
Für personalrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Stark (Tel.: 0431-988 3773; E-Mail: davidgeorg.stark@jumi.landsh.de ) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Staatssekretär Carstens (Tel. Sekretariat: 0431-988 3801) oder an Frau Hoppe (Tel.: 0431-988 3850). Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.