Beim Finanzamt Rendsburg (Dienstort: FA Nordfriesland - Außenstelle Husum und Dienstort: FA Bad Segeberg in Bad Segeberg) sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als
Bausachverständige / Bausachverständiger (m/w/d)
im Bereich der Immobilienwertermittlung auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Finanzamt Rendsburg ist als örtliche Landesbehörde für die Verwaltung der Steuern im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz für den Finanzamtsbezirk zuständig.
Darüber hinaus führt das Finanzamt Rendsburg die Amtliche Bodenschätzung für ganz Schleswig-Holstein durch. Dies umfasst gleichermaßen Innen- wie Außendiensttätigkeiten.
Für erste Position: Als Bausachverständige / Bausachverständiger im Bereich der Immobilienwertermittlung sind Sie für die Finanzämter Nordfriesland und Dithmarschen (überwiegend in den Landkreisen Dithmarschen und Nordfriesland - einschl. nordfriesche Inseln) tätig. Als Dienstort ist das Finanzamt Nordfriesland - Außenstelle Husum vorgesehen.
Für zweite Position: Als Bausachverständige / Bausachverständiger im Bereich der Immobilienwertermittlung sind Sie für das Finanzamt Bad Segeberg mit seiner Außenstelle Norderstedt im Kreis Segeberg tätig. Als Dienstort ist das Finanzamt Bad Segeberg vorgesehen.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:
Ermittlungen bzw. Prüfung von Verkehrswerten von bebauten und unbebauten Grundstücken jeglicher Art, Kaufpreisaufteilungen und Ausgangswerten der Teilwertberechnungen für steuerliche Veranlagungen
Erstellen von Wertgutachten gem. ImmoWertV für baufachliche Fragestellungen von Betriebsprüfungs-, Erbschaftsteuer-, Grunderwerbsteuerstellen und Steuerfahndung
Vertretung der Finanzämter vor dem Finanzgericht als Bausachverständige / Bausachverständiger
Prüfen der eingereichten Wertansätze und Hergabe gutachterlicher Stellungnahmen
Beurteilung der Erbbau- und Nießbrauchrechte sowie Grunddienstbarkeiten
Mitwirkung bei der Feststellung der Einheitswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken im Sachwertverfahren
Bautechnische Beratung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Bewertungsinnendienstes bei der Feststellung der Einheitswerte im Sach- und Ertragswertverfahren
Sonderermittlungen
zu Mietwerten
zu Wohn-/ Nutzflächenberechnungen
zu Abgrenzungsfragen Herstellungs-/ Erhaltungsaufwand
zur Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteil und Betriebsvorrichtung / Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen
Führen von Listen, Statistiken, Preissammlungen usw.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Dipl.Ing. oder B.Eng.)
Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Themengebiete, insbesondere das steuerliche Fachgebiet der Bedarfs- und Einheitsbewertung und das damit einhergehende Verfahrensrecht; eine umfangreiche Einarbeitung in die Tätigkeit durch erfahrene Bausachverständige ist selbstverständlich
Bereitschaft zum Einsatz auch in anderen Finanzamtsbezirken des Landes Schleswig-Holstein
Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
Bereitschaft zu Dienstreisen, auch mit eigenem PKW
Zudem wäre wünschenswert:
mehrjährige Berufserfahrung, idealerweise auch auf dem Gebiet der Verkehrswertermittlung von Grundstücken oder in der Erstellung von Gutachten
Belastbarkeit, organisatorisches Geschick
sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick
Verwaltungserfahrung
Im Rahmen eines Beschäftigtenverhältnisses ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
ein kollegiales Arbeitsklima
ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
individuelle Personalentwicklung
ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
30 Tage Urlaub im Jahr
ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
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Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einem aussagekräftigen Anschreiben, einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 02.05.2025 an die Amtsleitung des Finanzamts Rendsburg, Kieler Str. 19, 24768 Rendsburg, gerne in elektronischer Form an ausschreibung@fa-rendsburg.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Schulz (Tel: 04331 / 598-1051) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Heyn (claus.heyn@fa-rendsburg.landsh.de, Tel: 04331/598-2081).
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Bausachverständige / Bausachverständiger (m/w/d) im Bereich der Immobilienwertermittlung
Gehaltsinformation | TV-L E 11 |
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Beschäftigungsart | Festanstellung |
Arbeitszeit | Vollzeit, Teilzeit |
Qualifikation | Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie |