Die Koordinierungsstelle soziale Hilfen ist ein Zusammenschluss aller schleswig-holsteinischen Kreise in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie kümmert sich um die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anbietern von Leistungen für Menschen mit Behinderungen und den Kreisen als Leistungsträgern nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Die prägenden Arbeitsschwerpunkte sind entsprechend
Die Wahrnehmung von Prüftätigkeiten nach dem SGB IX erfolgt gemeinsam mit den kreisfreien Städten in einer gemeinsamen Prüfinstitution.
Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage: www.kosoz.de
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