Wenn Sie sich bei uns bewerben möchten, werden folgende Daten von Ihnen bei uns gespeichert:
Rechtsgrundlage:
§ 85 Abs. 1 LBG-SH in Verbindung mit § 15 Abs. 1 LDSG 2018 bzw. TVöD-V
Eine Weitergabe der Daten findet nicht statt. Übersandte Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurückgegeben bzw. Bewerbungen per E-Mail gelöscht.
Eine Ausnahme ist, wenn die oder der Bewerbende eine Einwilligung zum Einbeziehen in das nächste Auswahlverfahren gegeben hat. Dann werden die Unterlagen bis zum nächsten Auswahlverfahren aufbewahrt und nach diesem Auswahlverfahren vernichtet oder gelöscht.
Direkt in Deinen Posteingang
Sobald ein neuer Job von Amt Schwarzenbek-Land eingestellt wird, schicken wir Dir eine Mail.