
Die Gemeinde Hattstedtermarsch sucht zum 01.04.2026 eine Reinigungskraft (m/w/d) als geringfügige Beschäftigung mit 5 Stunden pro Woche, 15€ pro Stunde, unbefristet
Die Gemeinde Hattstedtermarsch sucht zum 01.04.2026 eine Reinigungskraft (m/w/d) als geringfügige Beschäftigung mit 5 Stunden pro Woche, 15€ pro Stunde, unbefristet.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Reinigung des Gemeindesaals nach Vermietungen und Veranstaltungen sowie mindestens einmal wöchentlich Grundreinigung, inklusive regelmäßiger Parkettpflege mit der Bohnermaschine
- Reinigung und Pflege der sanitären Anlagen (Toiletten)
- Regelmäßige Reinigung der Fenster (innen und außen)
- Überwachung des Pflegezustands des Parketts; bei besonderem Bedarf Beauftragung eines externen Dienstleisters (nach Absprache)
- Allgemeine Sauberhaltung und Pflege des gesamten Gemeindehauses sowie aller anfallenden Reinigungsarbeiten
Ihr Profil:
- Erfahrung in der Gebäudereinigung wünschenswert
- Zuverlässigkeit, Sorgfalt und selbstständige Arbeitsweise
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, auch gelegentlich an Wochenenden nach Veranstaltungen
- Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Reinigungsgeräten und -mitteln
- Führerschein Klasse B
Wir bieten:
- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in der Gemeinde Hattstedtermarsch
- Flexible, selbstbestimmte Arbeitszeiten im Rahmen von 5 Wochenstunden
- Eine Vergütung von 15 € pro Stunde
Kontakt:
Fachliche Fragen beantwortet gerne Frau Solvei Domeyer, Tel.: 01703203187
Personalrechtliche Fragen beantwortet Herr Kjer, Amt Nordsee-Treene, Tel.: 04841992-339, E-Mail: f.kjer@amt-nordsee-treene.de
Sie haben Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, die Sie uns bitte bis zum 08.03.2026 über unser Onlineformular im Stellenportal (https://www.amt-nordsee-treene.de/) zukommen lassen.
Amt Nordsee-Treene
Personalabteilung
Schulweg 19
25866 Mildstedt
Hinweise:
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes, des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. Reisekosten zu Vorstellungs- / Auswahlgesprächen nicht erstattet werden.
Berufserfahrung
- ohne Berufserfahrung
