
Der Naturkundemuseum e.V. sucht eine Reinigungskraft (m/w/d) für das Naturkundemuseum in Niebüll
Naturkundemuseum Niebüll e.V.
Stellenausschreibung
Der Naturkundemuseum Niebüll e.V. sucht zum01.08.2025
eine Reinigungskraft (m/w/d)
für das Naturkundemuseum in Niebüll.
Es handelt sich hierbei um eine unbefristete geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs.1 Nr.1 SGB IV. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen für den Zeitraum vom 01.04. – 31.10. eines jeden Jahres 6,00 Stunden und für den Zeitraum vom 01.11. – 31.03. des Folgejahres 4,00 Stunden. Der Stundenlohn beträgt 12,82 € (brutto).
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Reinigung des Gebäudes (inkl. Reinigung der sanitären Einrichtungen // Grund-, Unterhalts- und Sonderreinigungen).
Erwartet wird:
- eine selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise
- handwerkliches Geschick
- Verantwortungsbewusstsein
- freundliches und zuvorkommendes Auftreten
- zeitliche Flexibilität (gelegentliche Wochenendarbeit)
- wünschenswert sind Erfahrungen im Reinigungssektor
Ansprechpartner*in:
Bei Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr Carl-Heinz-Christiansen, Leiter des Naturkundemuseums, unter der Telefonnummer 04661/5691 gerne zur Verfügung.
Für allgemeine Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Sievers (Amt Südtondern, Fachbereich 1, Sachgebiet Personal/Organisation) unter der Telefonnummer 04661/601-137 zur Verfügung.
Bewerbungsunterlagen:
Vollständige Bewerbungsunterlagen inklusive
§ Bewerbungsanschreiben,
§ tabellarischem Lebenslauf,
§ Zeugnissen/Nachweisen zu den genannten Anforderungen,
richten Sie bitte bis zum 13.07.2025
direkt über das Online Stellenportal des Amtes Südtondern
oder per Post an das
Amt Südtondern
Fachbereich 1
Sachgebiet Personal / Organisation
Stichwort: Bewerbung „Reinigungskraft (m/w/d) Naturkundemuseum Niebüll e.V.“
Marktstraße 12
25899 Niebüll
Bei Angabe einer Mailadresse erfolgt die Kommunikation zum Verfahren per Mail
Hinweise:
Die Vorgaben des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX), des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt.
Es wird um Verständnis gebeten, dass ausschließlich die eingereichten Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden. Links zu Webseiten oder zu Download-Optionen können nicht geöffnet werden.
Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung Ihrer eingereichten Unterlagen wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. Reisekosten zu Vorstellungs- / Auswahlgesprächen nicht erstattet werden.