
Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d)
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Süderbrarup im Kreis Schleswig-Flensburg sucht zum 01.11.2026 in unbefristeter Anstellung
eine Bauhofmitarbeiterin / einen Bauhofmitarbeiter (w/m/d)
in Vollzeitbeschäftigung (39 Std./Woche).
Als öffentlicher und moderner Dienstleister, welcher fortlaufend eine Weiterentwicklung der gesamten Region anstrebt, steht die Gemeinde Süderbrarup mit ca. 5.200 Einwohnerinnen und Einwohner als kompetenter und bürgerfreundlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Ihr zukünftiges Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte im kommunalen Bauhof:
- laufende Unterhaltungs-, Instandsetzungsmaßnahmen von Spielplätzen
- Bedienung und Wartung von Fahrzeugen, Geräten, Maschinen und Ausrüstungen
- Unterhaltungsmaßnahmen an der Haustechnik in kommunalen Objekten
- Durchführung vom Winterdienst
- Unterstützung bei Veranstaltungen (Aufbau/ Reinigung/ usw.)
- Durchführung von Maßnahmen zur Ortsbildpflege
Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.
Es wird eine engagierte, zuverlässige, belastbare und qualifizierte Fachkraft gesucht, die das breite Spektrum der auf die Stelle wahrzunehmenden Aufgaben beherrscht und setzt u. a. folgendes voraus:
- abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung
- mind. Führerschein Klasse B/BE (C1 + CE von Vorteil)
- Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgaben im Bauhof
- vielseitiges technisches sowie handwerkliches Geschick
- sichere und fundierte Kenntnisse im Umgang mit Maschinen, Werkzeugen usw.
- Teamfähigkeit aber auch hohes Maß an eigenverantwortlicher und selbstständiger Arbeitsweise, Flexibilität, körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft.
- Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Wir bieten Ihnen:
- ein vielseitiges, interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- eine unbefristete Beschäftigung
- eine Leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Arbeitskleidung und moderne Ausstattung
Die Gemeinde Süderbrarup fühlt sich den Zielen des Gleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein verpflichtet und fordert deshalb Frauen auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt.
Anerkannt Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Wenn Sie gerne eine vielseitige, anspruchsvolle und interessante Aufgabe übernehmen möchten sowie über die für die Tätigkeit erforderliche Eignung und Befähigung verfügen, sollten Sie sich bewerben.
Bitte reichen Sie bis zum 27.09.2026 Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungs-unterlagen elektronisch über das Stellenportal des Amtes Süderbrarup oder per Email (in Form einer pdf-Datei) an bewerbungen@amt-suederbrarup.de ein. Wir möchten uns bereits anhand Ihrer Unterlagen ein möglichst umfassendes Bild von Ihren beruflichen Erfahrungen, Qualifikationen und praktischen Kenntnissen machen können.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung daher insbesondere folgende Unterlagen bei:
- einen aktuellen und aussagekräftigen Lebenslauf,
- Arbeits- und Ausbildungszeugnisse,
- Nachweise über vorhandene Qualifikationen und Weiterbildungen,
- Angaben zu beruflichen und praktischen Erfahrungen,
- Eine kurze Darstellung Ihrer Motivation für die ausgeschriebene Stelle,
- Nachweise über relevante Führerscheinklassen und weitere für die Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen.
Bitte beachten Sie: Bewerbungen, aus denen erforderliche Informationen zur Einschätzung Ihrer Qualifikation zur ausgeschriebenen Stelle nicht hervorgehen, können nicht am Auswahlverfahren teilnehmen und berücksichtigt werden.
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung Ihre Telefonnummer und Emailadresse für eine kurzfristige Kontaktaufnahme an.
Eine Information über die Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgt zum Ende der 40. KW 2026 über den Emailweg (bitte bei der Bewerbung angeben).
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Gramm (Bauhofleiter Tel.: 04641-5989473) gerne zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen versandt werden. Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.
Süderbrarup, den 31.08.2026
Gemeinde Süderbrarup
Der Bürgermeister