Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)
Die MA HSH ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie ist zuständig für die Zulassung von privatem Rundfunk und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf der Aufsicht über Rundfunkangebote und Internetseiten sowie über Angebote in Sozialen Netzwerken und auf Plattformen. Hier befasst sie sich vor allem mit Verstößen gegen den Jugendmedienschutz und Werberegelungen.
Mit dem Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags im November 2020 ist zudem die Regulierung von Medienplattformen und Medienintermediären ein weiterer zentraler Aufgabenbereich geworden. Hierbei geht es um die Sicherung einer diskriminierungsfreien Auffindbarkeit von journalistisch-redaktionellen Inhalten, beispielsweise in Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken. Außerdem prüft die MA HSH die Einhaltung journalistischer Grundsätze in journalistisch-redaktionell gestalteten Online-Angeboten.
Die MA HSH ist zudem zuständig für die Förderung des nichtkommerziellen Hörfunks in Hamburg und Schleswig-Holstein.
Weitere Informationen auf www.ma-hsh.de
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