Für uns alle – gemeinsam viel bewegen
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Fachdienst Familien- und Jugendhilfe eine/einen
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter
für die Unterhaltsvorschusskasse (m/w/d)
Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet in Vollzeit (39 Wochenstunden) mit der EGr. 9a TVöD bzw. Bes.Gr. A 9.
Der Fachdienst Familien- und Jugendhilfe bietet Beratung und Unterstützung für junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und deren Familien in Fragen der Erziehung, bei Trennung und Scheidung der Eltern, in krisenhaften Lebenssituationen sowie bei Fragen zum Kindesunterhalt und Sorgerecht an. Zu ihm gehören die Abteilungen der Bezirkssozialarbeit, des Pflegekinderdienstes, der kultursensiblen Jugendhilfe, der Intervention und Prävention/Jugendgerichtshilfe, Unterhalt, Amtsvormundschaften und der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Tarifliche Sonderzahlungen wie jährliches Leistungsentgelt und Weihnachtsgeld sowie betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Anerkennung bislang erworbener Erfahrungsstufen in gleichwertigen Einsatzbereichen bei anderen Arbeitgebern
Flexible Arbeitszeit- und Urlaubsgestaltung
Möglichkeit, die vereinbarte Arbeitszeit teilweise zu Hause zu erbringen
Überdurchschnittliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Individuelle Personalentwicklung
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Optimale Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
NAH.SH-Rabatt bis zu 20 Euro und einen monatlichen Zuschuss von 30 Euro auf das NAH.SH-Jobticket
Nutzung von Dienstfahrzeugen und Dienstfahrrädern bei Außenterminen
Ein herzliches Team, dass sich auf Sie freut und sich gegenseitig bei der Arbeit unterstützt
Eine umfassende Einarbeitung in alle relevanten Themen Ihres Arbeitsbereiches
Ein umfangreich ausgestatteter Arbeitsplatz im Herzen Neumünsters
Wahrnehmung von Tätigkeiten des Service-Büros der Arbeitsgruppe Unterhaltsvorschuss:
Antragsannahme und Entgegennahme von Unterlagen
Auskunftserteilung bei grundsätzlichen Fragen zum UhVorschG
Seminarmanagement der Abteilung 52.2 (Inhouse-Seminare)
Bearbeitung von eingestellten UVK-Fällen, bei denen Forderungen nach § 5 und 7 UVG bestehen, soweit vollstreckbare Titel vorhanden sind:
a) Titelschaffung im vereinfachten Verfahren
b) Prüfung und Verhandlungsführung:
Schriftliche Anfragen bei verschiedenen Institutionen zur Ermittlung von Einkommen und Vermögen und ggf. Anschrift der Schuldner (z.B. bei Arbeitgeber, Krankenkasse, Bundeszentralregister)
Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Schuldner zwecks Beurteilung der Tilgungsmöglichkeiten bzw. Tilgungsmodalitäten
Schriftliche und mündliche Korrespondenz mit Schuldnern und Rechtsanwälten (Tilgungsverhandlung, Einigung, Auseinandersetzung bei Bestreiten der Forderung)
c) Vollstreckung:
Pfändungen bei Gerichten einleiten und überwachen, Entscheidung über die Art der Zwangsvollstreckung (z.B. Lohnpfändung, Abgabe der EV, Kontopfändung, Wohnungsöffnung, Haftbefehl), Korrespondenz mit Gerichtsvollziehern und Rechtspflegern
Schriftliche und mündliche Korrespondenz mit Arbeitgebern, vorläufige Zahlungsverbote/Vorpfändung
Entscheidung über die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Arbeitgeber bei Auskunftsverweigerung und Entscheidung über die Einleitung von Drittschuldnerklagen
Schriftliche und mündliche Korrespondenz mit Gerichten und Behörden, ggf. auch im Ausland
Geldeingänge überwachen
Verrechnungen oder Aufrechnungen beim Finanzamt oder Abzweigungen bei der Agentur für Arbeit, Dt. Rentenversicherung u.a. beantragen
Entscheidung über die Teilnahme an Insolvenzverfahren einschließlich Forderungsaufstellung
d) Vertretung vor Gericht:
Wahrnehmung der Interessenvertretung der UVK bei gerichtlichen Anträgen des Schuldners gegen die Forderung sowie in Insolvenzverfahren
Wahrnehmung von Gerichtsterminen in Strafsachen als Zeugin
e) Forderungsverzicht:
Verhandlung mit dem Schuldner über Stundungs- und Erlassanträge
Prüfung und Vorbereitung zur Entscheidung durch die Abteilungsleitung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen
Befähigung für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allg. Dienste, 2. Einstiegsamt (ehemaliger mittlerer allg. Verwaltungsdienst) bzw. vergleichbare Angestellte, die den Angestelltenlehrgang I erfolgreich absolviert haben
alternativ:
erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Steuerfachangestellte/ Steuerfachangestellter, Sozialversicherungsfachangestellte/Sozialversicherungsfachangestellter, Fachangestellte/Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen
Erfahrungen im Umgang mit ggf. auch schwierigen Kundinnen/Kunden sind wünschenswert
Kenntnisse im Unterhaltsvorschuss und/oder Unterhaltsrecht sind von Vorteil
Hohes Verantwortungsbewusstsein, sehr gute kommunikative Fähigkeiten sowie Entscheidungsvermögen
EDV: Grundkenntnisse in MS Office (Word, Excel, Outlook) und Lämmkom bzw. die Bereitschaft, sich die entsprechenden Kenntnisse kurzfristig anzueignen
Die Besetzung der Stellen mit Teilzeitkräften ist möglich, sofern ein gemeinsames anforderungsgerechtes Arbeitszeitmodell gefunden wird. Ein Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung sollte bereits in der Bewerbung aufgeführt werden.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Haben Sie Fragen?
Herr Döring, als Abteilungsleitung (Tel. 04321 - 942 2339), erteilt Ihnen gern weitere Informationen zu dieser Stellenausschreibung.
Frau Wilhelm, Abt. Personal (Tel. 04321 – 942 2131), erteilt Ihnen gern Informationen zum Stand der Stellenausschreibung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, die Sie uns bitte bis zum 31.12.2022 über unser Bewerbungsformular zukommen lassen.
Wir bitten Sie, von schriftlichen Bewerbungen abzusehen und weisen darauf hin, dass diese nicht zurückgeschickt werden.