m Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sind am Standort Boostedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als
Projektmitarbeiterin / Projektmitarbeiter (m/w/d) IRR
befristet bis zum 31.12.2026 in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Die ausgeschriebenen Stellen sind im Projekt „Integrierte Rückkehrberatung und Reintegration“ (IRR) vorgesehen. Das Projekt ist finanziert aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und co-finanziert aus Fördergeldern des Landes Schleswig-Holstein.
Mit dem Projekt sollen ein Beitrag zur Bekämpfung der irregulären Migration unter Förderung einer wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Rückübernahme sowie ein Beitrag zu und Unterstützung der ersten Schritte zur wirksamen Wiedereingliederung im Herkunftsland erreicht werden. In enger Zusammenarbeit mit Netzwerk- und Kooperationspartnerinnen und -partnern sollen eine standardisierte Rückkehrberatung im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein aufgebaut und zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen für eine erfolgreiche und nachhaltige Reintegration im Herkunftsland entwickelt und angeboten werden. Gleichzeitig sollen sich die informatorische Unterstützung der schutzsuchenden Menschen, die in allen sieben Unterkünften des Landesamtes wohnen, deutlich verbessern und ihre Motivation zur freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland erhöhen.
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung.
Es ist u.a. für die Aufnahme von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie Passersatzbeschaffung und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Entwicklung eines Konzeptes zur Rückkehrberatung
Aufbau einer standardisierten (staatlichen) Rückkehrberatung unter Berücksichtigung besonderer Bedürfnislagen von Kindern und vulnerablen Personen
Anleitung der zur Rückkehr beratenden Kolleginnen und Kollegen
Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur kollegialen Beratung in der Rückkehrberatung
Entwicklung eines Feedback-Konzeptes mit rückkehrenden Drittstaatsangehörigen
Qualitätssicherung und Evaluation des Rückkehr- und Reintegrationsprozesses
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Master) in den Bereichen Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder interkulturelle Pädagogik oder eine vergleichbare Qualifikation sowie einschlägige mehrjährige Berufserfahrung in diesen Bereichen oder
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Master) in den Bereichen Sozialwissenschaften oder Verwaltungsmanagement oder eine vergleichbare Qualifikation sowie fundierte Kenntnisse und mehrjährige Berufserfahrung in den Themenfeldern Rückkehrberatung, freiwillige Rückkehr und Reintegration oder Interkulturalität und Migration
Nachweis für Sprachniveau B 2 falls Deutsch nicht Muttersprache
Grundlegende asyl-, aufenthalts- und sozialrechtliche Kenntnisse
Die Fähigkeit, sich schnell und eigenständig in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten
Eine hohe Sozialkompetenz
Eine ausgeprägte kulturelle Sensibilität
Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
Anwenderkenntnisse im Bereich Office-Anwendungen
Bereitschaft zur Teilnahme an internen und externen Fortbildungen, Seminaren und Workshops zu den Themen Rückkehrberatung, Länderkunde und zum Asyl- und Aufenthaltsrecht
Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)
Eine ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)
Zudem wären wünschenswert:
Kenntnisse über Beratungsstrukturen, Beratungskompetenz
Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Rückkehr- und Reintegrationsprogramme in Deutschland und in den Zielländern
Kenntnisse über die Situation / Lebensbedingungen in den Zielländern und zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen
Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse
Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 10 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
Einen abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
Flexible Arbeitsformen (ggfs. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es Ihnen ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
Ein kollegiales Arbeitsklima
Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
30 Tage Urlaub im Jahr
Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
Firmenfitness mit EGYM Wellpass
Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 08.12.2023 an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, gerne in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort „Projekt IRR“, alternativ postalisch an das Dezernat 12 „Personal“, Haart 148, 24539 Neumünster. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Lone Beckmann (E-Mail: lone.beckmann@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-128) gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Frau Christiane Lindner (E-Mail: christiane.lindner@lfa.landsh.de oder Tel.: 04393 96710-356).
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, Haart 148, 24539 Neumünster