Nachwuchskräfte (m/w/d) für den Abschiebungshaftvollzug als Vollzugshauptsekretäranwärter:in

Glückstadt
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein

Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sind zum 01.04.2023 am Standort Glückstadt mehrere Stellen als Nachwuchskräfte (m/w/d) für den Abschiebungshaftvollzug als Vollzugshauptsekretäranwärter:in zu besetzen.

 

Über uns

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung.

Es ist u. a. für die Aufnahme von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie Passersatzbeschaffung und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung in Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen. In Glückstadt betreibt das Landesamt eine Abschiebungshafteinrichtung für die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Organisatorisch ist sie als eine Abteilung in das Landesamt eingegliedert.

Ihre Aufgaben

Als Anwärterin oder Anwärter für den Abschiebungshaftvollzug werden Sie im Rahmen des Vorbereitungsdienstes eine zweijährige Ausbildung mit theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten an der Justizvollzugsschule Boostedt und der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt durchlaufen. Weitergehende Informationen erhalten sie hier oder im Landesportal Schleswig-Holstein unter der Rubrik Karriere/Ausbildung/Abschiebungshaftvollzug.

Das bringen Sie mit

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Ein Mittlerer Schulabschluss (MSA) / Realschulabschluss oder ein Erster allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) / Hauptschulabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand

  • Die Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU

  • Führerschein Klasse B (Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)

  • Eine ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte der Bewerbung beifügen).

 

Wir suchen selbstbewusste und engagierte Bewerberinnen und Bewerber mit sozialem Verständnis, die sich unter Wahrung der ethischen Grundlagen der Berufsausübung im Abschiebungshaftvollzug und mit der erforderlichen Distanz zu den Unter-gebrachten den besonderen Aufgaben des Abschiebungshaftvollzugs stellen. Dabei ist Ihre Teamfähigkeit eine unbedingte Voraussetzung für die Mitarbeit. Neben sportlicher Fitness erwarten wir von Ihnen die uneingeschränkte Bereitschaft, Wechselschicht, Nachtschicht, Wochenend- und Feiertagsdienst zu leisten.

 

Zudem wäre wünschenswert:

  • Fremdsprachenkenntnisse

Wir bieten Ihnen:

Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge für das Einstiegsamt A 8 SHBesO gezahlt. Daneben werden Anwärtersonderzuschläge in Höhe von monatlich 70% des Anwärtergrundbetrages gewährt. Abhängig vom Familienstand besteht ggf. auch ein Anspruch auf Zahlung eines Familienzuschlages. Für die Dauer der Tätigkeit in der Abschiebungshafteinrichtung wird darüber hinaus eine Vollzugszulage gezahlt.

 

Darüber hinaus bieten wir:

  • Einen abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz

  • Ein kollegiales Arbeitsklima

  • Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement

  • Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos.

Wir freuen uns auf Sie!

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

 

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

 

Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

 

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

 

Jetzt bewerben!

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 08. Oktober 2022 an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de Stichwort „Anwärter“; alternativ postalisch an das Dezernat LaZuF 12 „Personal“, Haart 148, 24539 Neumünster.

 

Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

 

Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.

 

Für beamtenrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Mandy Klinger (E-Mail: Mandy.Klinger@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-188) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Auf-gaben wenden Sie sich an den Ausbildungsleiter, Herrn Stefan Jasper (E-Mail: Stefan.Jasper@lfa.landsh.de oder Tel. 04124 58795325)

Mehr zum Job

Beschäftigungsart Ausbildungsplatz, Lehrstelle
Arbeitszeit Vollzeit
Qualifikation Mittlere Reife
Arbeitsort
Königstraße, 25348 Glückstadt