Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sucht zum 01.10.2021
Nachwuchskräfte für den Abschiebungshaftvollzug als Vollzugshauptsekretäranwärterin / Vollzugshauptsekretäranwärter (m/w/d) im Beamtenverhältnis auf Widerruf
Es sind mehrere Ausbildungsstellen zu besetzen.
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integrativer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist u.a. für die Aufnahme von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. In Glückstadt soll im Laufe des Jahres 2021 eine Abschiebungshafteinrichtung mit 60 Haftplätzen in Betrieb genommen werden, die verwaltungsorganisatorisch als neues Dezernat „Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt“ an das LaZuF angebunden wird.
Als Anwärterin oder Anwärter für den Abschiebungshaftvollzug werden Sie im Rahmen des Vorbereitungsdienstes eine zweijährige Ausbildung mit theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten an der Justizvollzugsschule Boostedt und der künftigen Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt durchlaufen. Es ist beabsichtigt, einzelne Hospitationen in Abschiebungshafteinrichtungen anderer Bundesländer sowie in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein durchzuführen.
Wir suchen selbstbewusste und engagierte Bewerberinnen und Bewerber mit sozialem Verständnis, die sich unter Wahrung der ethischen Grundlagen der Berufsausübung im Abschiebungshaftvollzug und mit der erforderlichen Distanz zu den Untergebrachten den besonderen Aufgaben des Abschiebungshaftvollzugs stellen. Dabei ist Ihre Teamfähigkeit eine unbedingte Voraussetzung für die Mitarbeit. Neben sportlicher Fitness erwarten wir von Ihnen die uneingeschränkte Bereitschaft, Wechselschicht, Nachtschicht, Wochenend- und Feiertagsdienst zu leisten.
Sie müssen über einen Mittleren Schulabschluss / Realschulabschluss oder einen Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss / Hauptschulabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand verfügen. Außerdem müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen.
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge für das Einstiegsamt A 8 SHBesO gezahlt. Daneben werden Anwärtersonderzuschläge in Höhe von monatlich 50% des Anwärtergrundbetrages gewährt. Abhängig vom Familienstand besteht ggf. auch ein Anspruch auf Zahlung eines Familienzuschlages. Für die Dauer der Tätigkeit in der Abschiebungshafteinrichtung oder in einer Justizvollzugseinrichtung wird darüber hinaus eine Vollzugszulage gezahlt.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei Vorliegen der für die Tätigkeit im Abschiebungshaftvollzug notwendigen besonderen körperlichen Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse) richten Sie bitte bis zum 5. März 2021 an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an AnwaerterAHE@lfa.landsh.de Stichwort „Anwärter“; alternativ postalisch an das Dezernat LaZuF 12 „Personal“, Haart 148, 24539 Neumünster.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Sie erklären sich zudem damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen zur Auswertung und Bearbeitung an einen externen Dienstleister weitergeleitet werden.
Für beamtenrechtliche Fragen sowie Verfahrensfragen steht Ihnen Herr Nico Möller (E Mail: Nico.Moeller@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321/974-273) gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Berufsbild und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich an die Ausbildungsleiterin Frau Simone Stoek (E-Mail: Simone.Stoek@lfa.landsh.de Tel.: 0171 8349637 ).
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, Haart 148, 24539 Neumünster