Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sind am Standort Boostedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 2 „Erstaufnahme, Verteilung“ vier Stellen als
Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) für das Dezernat 22 „Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz“
befristet bis zum 31.12.2024 in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung.
Es ist u. a. für die Aufnahme von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie Passersatzbeschaffung und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Abrechnung von Leistungsansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Krankenkosten)
Kooperation mit anderen Leistungsträgern
Berechnung und Auszahlung der Grundleistung zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
Erstellung von Nachweisen für die Leistungsberechtigten über gewährte Leistungen
Erfassung und anlassbezogene Bearbeitung von Daten der Leistungsberechtigten
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten oder zum/zur Rechts- und Notarfachangestellten oder eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder einen Abschluss des Qualifizierungslehrganges I oder eine einschlägige berufliche Erfahrung
Affinität zu Zahlen und Daten
Absolute Genauigkeit und Sorgfalt
Hohes Maß an Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
Interkulturelle Kompetenz
Anwenderkenntnisse im Bereich MS Office (Word, Excel und Outlook)
Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)
Eine ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte der Bewerbung beifügen).
Zudem wäre wünschenswert:
Selbstständiges und termingerechtes Arbeiten
Verantwortungsbewusstsein
Situationsangemessene Kommunikationsfähigkeit
Sicheres Auftreten
Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 6 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
Einen abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
Flexible Arbeitsformen (ggfs. Wohnraumarbeit, Mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es Ihnen ermöglicht, berufliche und private Interessen mit-einander in Einklang zu bringen.
Ein kollegiales Arbeitsklima
Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
30 Tage Urlaub im Jahr
Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
Firmenfitness mit qualitrain
Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Sie erfüllen das Anforderungsprofil, sind sich aber nicht sicher, ob die Stelle etwas für Sie ist? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine Hospitation.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 5. April 2023 an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, gern in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort „LZF 22X“; alternativ postalisch an das Dezernat 12 „Personal“ -, Haart 148, 24539 Neumünster. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Monika Krause (E-Mail: monika.krause@lfa.landsh.de oder Tel. 04321 974-101) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wen-den Sie sich bitte an Herrn Thorsten Fischer (E-Mail: thorsten.Fischer@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-423).
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, Haart 148, 24539 Neumünster
Arbeitgeber
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein