Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) ist für den Standort Neumünster zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Stabsstelle „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Statistik“ eine Stelle als
Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Koordination
auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Diese Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und an externe Bewerberinnen und Bewerber.
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung.
Es ist u.a. für die Aufnahme von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie Passersatzbeschaffung und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen. In Glückstadt betreibt das Landesamt eine Abschiebungshafteinrichtung für die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Organisatorisch ist sie als eine Abteilung in das Landesamt eingegliedert.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:
Das Anforderungsprofil:
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Für die Bewerbung von Vorteil sind:
Wir bieten Ihnen:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte richten Sie bitte bis zum 6. Dezember 2021 an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de Stichwort „Stabsstelle“; alternativ postalisch an das Dezernat 12 „Personal“ -, Haart 148, 24539 Neumünster.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.
Sollten die Einschränkungen aufgrund des Infektionsgeschehens weiterhin bestehen bleiben, bitten wir Sie, sich darauf einzustellen, dass wir die Vorstellungsgespräche möglicherweise virtuell im Rahmen einer Videokonferenz durchführen werden.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Monika Krause (E-Mail: Monika.Krause@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-101) gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den Leiter der Stabsstelle, Herr Wolfgang Kossert (E-Mail: Wolfgang.Kossert@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-115) oder an den Direktor des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge, Herr Dirk Gärtner (E-Mail: Dirk.Gärtner@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-100).
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, Haart 148, 24539 Neumünster