Im Rahmen des mobilen Kontrolldienstes fahren Sie nachts zu verschiedenen Objekten/ Kunden, überprüfen diese vor Ort auf etwaige Unstimmigkeiten, leiten ggf. weitere Maßnahmen ein.
Sie arbeiten größtenteils selbständig, treffen Entscheidungen.
Die Einsätze erfolgen auf verschiedenen Strecken.
Ein Dienstfahrzeug wird gestellt.
Sie sind im Besitz des Führerscheins Klasse B, verfügen über eine gute Fahrpraxis.
Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Unterrichtung nach § 34a GewO, möglichst mit erfolgreicher Prüfung vor der IHK.
Führungszeugnis ohne Eintragungen.
Ausgebildete Interventionskraft ist wünschenswert.