In der
Fachklinik Satteldüne
für Kinder und Jugendliche
ist ab sofort die Stelle eines
Masseurs und Med. Bademeisters (m/w/divers)
mit 39 Stunden pro Woche zu besetzen.
Die Fachklinik Satteldüne ist eine Rehabilitationsklinik der Deutschen Rentenversicherung Nord. Wir behandeln ständig 165 Patienten im Kindes- und Jugendalter mit chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane einschließlich Mukoviszidose, allergischen Erkrankungen der Haut, Ernährungsstörungen (Adipositas) sowie Kinder und Jugendliche mit psychosomatischen Erkrankungen.
Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Durchführung von Wannenbädern bei Kindern und Jugendlichen mit Neurodermitis. Weiterhin führen Sie Massagen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mukoviszidose durch. Ebenso gehört die Betreuung der Sauna zu Ihren Aufgaben. Sie arbeiten eigenständig und in enger Kooperation mit der Physiotherapieabteilung.
Wir wünschen uns einen aufgeschlossenen, flexiblen und kreativen Mitarbeitenden, der es gewohnt ist, selbständig zu arbeiten und Spaß daran hat, bestehende Strukturen kontinuierlich zu verbessern.
Eine Vollzeitstelle
Eine Vergütung in der Entgeltgruppe 5 des TV-TgDRV mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
Eine Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären kollegialen Team
Bei der Wohnungssuche unterstützen wir Sie gerne.
Schwerbehinderte und ihnen Gleichsgestellte haben Vorrang vor Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
Die Fachklinik Satteldüne liegt in einer der schönsten Ferienregionen Deutschlands.
Weitere Informationen über unsere Einrichtung finden sie unter www.sattelduene.de .
Zudem steht Ihnen für Rückfragen die Leitung der Abteilung, Frau Birgit Dittmar unter der Rufnummer 04682/ 34-4500 oder per Mail: birgit.dittmar@drv-nord.de zur Verfügung.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per Email an antje.nissen@drv-nord.de oder an die:
Fachklinik Satteldüne
z.Hd. Frau A. Nissen, Tanenwai 32, 25946 Nebel/ Amrum
Beschäftigte in "Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmassnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden" (§23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn sie nach dem 31.12.1970 geboren sind. Des weiteren müssen Beschäftige nach den Regelungen des § 20 a IfSG für die Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19 einen Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Die Fachklinik Satteldüne zählt zu diesen Einrichtungen. Die Nachweise bitten wir mit den Bewerbungsunterlagen zu übersenden.
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Masseur- und Med. Bademeister (m/w/d)
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Arbeitgeber
Fachklinik Satteldüne
Benefits |
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