In der
Fachklinik Satteldüne
für Kinder und Jugendliche
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle, Voll- oder Teilzeit, zunächst befristet bis zum 30.06.2024, zu besetzen:
Küchenhelfer und / oder Servicekraft (m/w/divers)
Die Fachklinik Satteldüne ist eine Rehabilitationsklinik der Deutschen Rentenversicherung Nord. Wir behandeln ständig 165 Patienten im Kindes- und Jugendalter mit chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane einschließlich Mukoviszidose, allergischen Erkrankungen der Haut, Ernährungsstörungen (Adipositas) sowie Kinder und Jugendliche mit psychosomatischen Erkrankungen.
Ihre Tätigkeit als Küchenhelfer umfasst die Zubereitung kalter und wamer Speisen lt. Speiseplan, Arbeiten in der Spülküche sowie Reinigungsarbeiten lt. HACCP.
Als Servicekraft umfasst Ihre Tätigkeit die Betreuung der Patienten im Speisesaal, Bestückung des Büfetts einschließlich Tellerservice und Reinigungsarbeiten lt HACCP
Berufserfahrung in den genannten Tätigkeiten ist wünschenwert
Erfahrungen in der Lebensmittelverarbeitung.
Wir erwarten von Ihnen Sorgfalt, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und ein gepflegte Auftreten.
Eine Voll- oder Teilzeitstelle (zunächst befristet bis zum 30.06.2024)
Eine Vergütung in der Entgeltgruppe 3 des TV-TgDRV mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
Eine Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären kollegialen Team
Bei der Wohnungssuche unterstützen wir Sie gerne.
Schwerbehinderte und ihnen Gleichsgestellte haben Vorrang vor Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
Die Fachklinik Satteldüne liegt in einer der schönsten Ferienregionen Deutschlands.
Weitere Informationen über unsere Einrichtung finden sie unter www.sattelduene.de.
Zudem steht Ihnen für Rückfragen die Küchenleiterin, Frau Anke Wand unter der Rufnummer 04682/ 34-6200 oder per Mail: anke.wand@drv-nord.de zur Verfügung.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per Email an antje.nissen@drv-nord.de oder an die:
Fachklinik Satteldüne
z.Hd. Frau A. Nissen, Tanenwai 32, 25946 Nebel/ Amrum
Beschäftigte in "Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmassnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden" (§23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn sie nach dem 31.12.1970 geboren sind. Des weiteren müssen Beschäftige nach den Regelungen des § 20 a IfSG für die Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19 einen Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Die Fachklinik Satteldüne zählt zu diesen Einrichtungen. Die Nachweise bitten wir mit den Bewerbungsunterlagen zu übersenden.
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Küchenhelfer und/oder Servicekraft (m/w/d)
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Arbeitgeber
Fachklinik Satteldüne
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