Das Amt für Bundesbau (AfB) ist eine selbstständige Behörde beim Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein. Mit seinen fünf Fachbereichen bündelt das AfB interdisziplinär die für das Bauwesen erforderlichen Ingenieurfachrichtungen. Damit leisten wir unseren Beitrag, die dringend benötigten Gebäude der Bundesrepublik Deutschland in Schleswig-Holstein zu bauen.
Oder rufen Sie mich gerne direkt an:
Finanzministerium SH - Amt für Bundesbau ,
Helmut Külsen, Fachbereichsleitung Bauingenieurwesen und Landschaftsplanung,
Tel.: 0431 988-8615
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Vollack (E-Mail: Anja.Vollack@fimi.landsh.de oder Tel.: 0431 988-3927) gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den Fachbereichsleiter Herrn Helmut Külsen (E-Mail: Helmut.Kuelsen@afb.landsh.de oder Tel.: 0431 988-8615). Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/afb/amt_fuer_bundesbau.html