Schloss Tremsbüttel ist eine neue private Akutklinik für Psychodynamische Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Großraum Hamburg, die im April 2023 eröffnen wird. Als Dienstleister im Sinne unserer Gäste und deren Gesundheit suchen wir starke, kompetente, verständnisvolle und kümmernde Persönlichkeiten, für die es gleichzeitig Leidenschaft und Berufung ist, Erkrankten zu helfen und die durch ihr Tun und Handeln dazu beitragen, Leiden zu lindern. Hierfür suchen wir zum 01.07.2023 oder nach Vereinbarung einen Dienstarzt (m/w/d) für Nacht- und Wochenendbereitschaftsdienste in Voll- oder Teilzeit.
Ärztlicher Vordergrunddienst in einer Privatklinik für Psychiatrie und Psychosomatik mit psychotherapeutischem Schwerpunkt
Übernahme von Wochenend-, Feiertags- und Nachtbereitschaftsdiensten durch Ärzte verschiedener Fachrichtungen in Nebentätigkeit und in individuellem Umfang
Anerkennung als Facharzt oder mehrjährige klinische Erfahrung als Assistenzarzt, bevorzugt Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Rehabilitationsmedizin o. ä.
Gute akutpsychiatrische Kenntnisse und/oder somatomedizinische Erfahrungen
Empathie, Kompetenz und Interesse an interdisziplinärer und multiprofessioneller Zusammenarbeit
Flexibilität und Freude und Engagement in der Arbeit mit Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Herkunft
Mitarbeit in einem hoch engagierten Team und Gestaltungsmöglichkeiten beim Aufbau einer neuen Klinik
Eine leistungsgerechte Vergütung und Nebentätigkeit in individuellem Umfang
Übernahme von ärztlichen Vordergrundaufgaben bei durchgehender fachärztlicher Hintergrundzuständigkeit
Attraktiver Arbeitsplatz mit höchsten Ansprüchen an die medizinische/therapeutische Qualität der Behandlung
Attraktive Region mit vielfältigem Kulturangebot und hohem Freizeitwert
Subventionierte Mahlzeiten
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Weitere Informationen über die Libermenta Klinikgruppe finden Sie auf www.libermenta.com.
Wie Sie wissen, gilt seit dem 15. März 2022 die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nach § 20a Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) haben Personen, die ab dem 16. März 2022 in unserer Einrichtung tätig werden sollen, der Leitung vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis nach § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG vorzulegen. Dies kann (1) ein Impfnachweis, (2) ein Genesenennachweis, (3) ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befinden oder (4) ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, sein. Verfügen Sie nicht über einen solchen Nachweis oder legen Sie einen solchen Nachweis nicht vor, dürfen wir Sie von Gesetzes wegen nicht in unserer Einrichtung beschäftigen.
Arbeitgeber
Privatklinik Schloss Tremsbüttel GmbH