Die Stadt Kappeln erfährt zurzeit einen Strukturwandel mit starker Entwicklungsdynamik. Mit ihrer naturnahen Lage an Schlei und Ostseeküste bietet sie Einwohner*innen und zuziehenden Bürger*innen aus dem ganzen Bundesgebiet ein sehr hohes Maß an Lebensqualität.
Wir als Stadtverwaltung verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen und haben es uns zur Aufgabe gemacht, Kappeln als attraktiven Lebens-, Arbeits- und Erholungsstandort zu etablieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Unsere ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich freundlich und kompetent um die vielfältigen Belange, für die die Stadtverwaltung in der Stadt Kappeln und dem Amt Kappeln-Land mit seinen amtsangehörigen Gemeinden zuständig ist.
Mit unseren vielfältigen und abwechslungsreichen Aufgabenbereichen bieten wir Ihnen individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und einen attraktiven, krisensicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst.
Zum 01. April 2023 sind zwei Stellen für
die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Außendienst (m/w/d)
zu besetzen.
Überwachung des ruhenden Verkehrs im Außendienst als Teil eines Teams
Erstellung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen mittels mobiler Datenerfassungsgeräte
Veranlassung von Abschleppmaßnahmen bei widerrechtlich parkenden Fahrzeugen
Talent im Umgang mit Menschen
Konfliktfähigkeit
Bereitschaft an Wochenenden und in den Abendstunden, auch teilweise nach 22 Uhr, zu arbeiten (gemäß Schichtplan und Absprache im Team)
Bereitschaft zum Arbeiten im Außendienst bei jeglicher Witterung
Führerschein der Klasse B, da auch eine Überwachung im Amtsbereich Süderbrarup, Amtsbereich Geltinger Bucht und der Stadt Arnis stattfindet
Leistungsgerechte Bezahlung / Jahressonderzahlung
Arbeiten in einem attraktiven Umfeld
Ein engagiertes Team, das sich auf Sie freut
Wir freuen uns über engagierte Talente und erfahrene Fachkräfte, die uns unterstützen möchten. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen alle Bewerbungen. Als Arbeitgeber fördern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die aber ggf. auch in Teilzeit geleistet werden kann.
Die Vergütung erfolgt, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, bis zur Entgeltgruppe 3 TVÖD.
Die Vorgaben des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) für Menschen mit Behinderung, des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Lorenzen 0 46 42 / 183 72 gerne zur Verfügung.
Bewerbungen werden – bevorzugt online mit einem Anhang im pdf-Format – bis zum 31. Januar 2023 erbeten an den Bürgermeister der Stadt Kappeln unter der Mail-Adresse bewerbung@stadt-kappeln.de
Vor der Einstellung ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Kappeln, den 22. Dezember 2022
gez. Stoll
Bürgermeister