Bei der STADT SCHLESWIG sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachdienst Bildung, Familie und Sport innerhalb des Fachbereiches Bildung, Kultur und Ordnung vier Stellen als
Betreuungskräfte (w/m/d)
für den Offenen Ganztag an den weiterführenden Schulen der Stadt Schleswig
jeweils in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Teilzeit mit 30 Stunden* wöchentlich zu besetzen.
Die Kreisstadt Schleswig ist das Mittelzentrum für den südöstlichen Teil des Kreises Schleswig-Flensburg mit rund 25.500 Einwohnern und einem großen Einzugsbereich aus dem ländlichen Umfeld mit über 80.000 Einwohnern. Die zentrale Lage zwischen Nord- und Ostsee in Verbindung mit einem hohen kulturellen Angebot sowie einer reizvollen landschaftlichen Lage an der Schlei machen Schleswig zu einem attraktiven Standort. Vielfältige Sport- und Freizeitmöglichkeiten und das Vorhandensein zahlreicher Kinderbetreuungsangebote sowie aller weiterführenden Schulen erhöhen den Wohnwert der Stadt.
Bei den weiterbildenden Schulen handelt es sich um die Gemeinschaftsschulen ‚Bruno-Lorenzen-Schule‘ und ‚Dannewerkschule‘ sowie um die Gymnasien ‚Domschule‘ und ‚Lornsenschule‘.
pädagogische Betreuung der Schulkinder am Vor- und Nachmittag.
Unterstützung im offenen Ganztag und bei der Hausausgabenbetreuung bis 15:00 Uhr
individuelle Aufgaben je nach Schule
Unterstützung bzw. eigenständige Leitung/ Übernahme von Nachmittagskursen und organisatorischen Aufgaben
pädagogische Kooperation mit den Klassenlehrkräften der Ganztagsklasse, Begleitung bei Ausflügen oder Klassenfahrten
Spätere Änderungen bzw. Ergänzungen des Aufgabengebietes sind möglich.
eine Beschäftigung in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden*
eine tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe S 8 b (Anlage C) des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet mit Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum in einem motivierten Team
einen sicheren und wirtschaftsunabhängigen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
* Die Arbeitszeit ist grundsätzlich innerhalb der Schulzeit zu den festgelegten Tageszeiten abzuleisten, so dass der Erholungsurlaub ausschließlich innerhalb der Schulferien gewährt werden kann. Aufgrund der zusätzlichen freien Tage innerhalb der Schulferien über den tariflichen Urlaubsanspruch hinaus erfolgt die Entgeltzahlung auf der Grundlage von durchschnittlich 26,25 Stunden wöchentlich.
eine abgeschlossene Ausbildung zur/ zum Staatlich anerkannten Erzieher*in
oder
eine vergleichbare Ausbildung
Ferner erwarten wir:
Begeisterung bei der Arbeit mit Kindern
selbständige Arbeitsweise und Entscheidungsfreudigkeit
ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Geduld und Engagement
kommunikative Kompetenz und Dienstleistungsorientierung
Teamfähigkeit, Flexibilität und organisatorisches Geschick
sicheres Auftreten im Umgang mit den Schüler*inne
Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen/ Teamtreffen
Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Schwerbehinderte und Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Zudem ist die Stadt Schleswig bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen den verschiedengeschlechlichen Beschäftigten zu erreichen.
Für allgemeine Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen der Leiter des Fachdienstes Personal, Herr Thede, (f.thede@schleswig.de ) unter Tel. 04621/814-111 sowie für konkrete Fragen zum Aufgabengebiet der Fachdienst Bildung, Familie und Sport, Frau Bielke,(v.bielke@schleswig.de) unter Tel. 04621/814-386, gerne zur Verfügung.
mit den üblichen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis spätestens zum 27. September 2022 über das Online-Bewerbungsportal auf der Homepage der Stadt Schleswig unter www.schleswig.de (Suchbegriff: Stellenangebote) ein.
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden, die über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. Schriftlich oder per E-Mail eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt sowie aus Kostengründen auch nicht zurückgeschickt und nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über das Online-Bewerbungsportal eine Bestätigung, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist. Eine gesonderte schriftliche Eingangsbestätigung erfolgt nicht.