Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sind für die Abschiebungshafteinrichtung (AHE) am Standort Glückstadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen für
Beamtinnen und Beamte (m/w/d) im Abschiebungshaftvollzug
auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Diese Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und an externe Bewerberinnen und Bewerber.
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung.
Es ist u.a. für die Aufnahme von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie Passersatzbeschaffung und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen. In Glückstadt betreibt das Landesamt eine Abschiebungshafteinrichtung für die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Organisatorisch ist sie als eine Abteilung in das Landesamt eingegliedert.
Beamtinnen und Beamte im Abschiebungshaftvollzug sollen in der AHE durch Versorgung, Betreuung und Behandlung dazu beitragen, dass die dort untergebrachten Personen unter Beachtung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes auf ihre Aufenthaltsbeendigung vorbereitet werden.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:
Das Anforderungsprofil:
Als Bewerberin oder Bewerber verfügen Sie über:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Beamtinnen und Beamte der Laufbahgruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweige Allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst oder Verwaltungsdienst sowie Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Polizei, Laufbahnzweige Schutzpolizei, Wasserschutzpolizeidienst oder Kriminalpolizeidienst die in den Laufbahnzweig Abschiebungshaftvollzug der Fachrichtung Justiz eingestellt oder versetzt werden, zur Erfüllung der neuen Aufgaben im Rahmen einer Einführungsfortbildung angemessen fortgebildet werden bzw. einen Laufbahnwechsel durchführen müssen.
Für die Bewerbung von Vorteil sind:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 9 erreicht werden.
Die verbeamteten Personen (m/w/d) erhalten zusätzlich, befristet bis zum 31.12.2024 einen nicht ruhegehaltsfähigen Sonderzuschlag nach § 9 des Landesbesoldungsgesetzes in Höhe von monatlich 300 € (brutto). Eine Verringerung des Zuschlags gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 SHBesG erfolgt nicht.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 19. November 2021 an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de Stichwort „AVD AHE“;alternativ postalisch an das Dezernat LaZuF 12 „Personal“, Haart 148, 24539 Neumünster.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Sollten die Einschränkungen aufgrund des Infektionsgeschehens weiterhin bestehen bleiben, bitten wir Sie, sich darauf einzustellen, dass wir die Vorstellungsgespräche möglicherweise virtuell im Rahmen einer Videokonferenz durchführen werden.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für beamtenrechtliche Fragen sowie Verfahrensfragen steht Ihnen Frau Rita Poppendick (E-Mail: rita.poppendick@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-251) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich an den Abteilungsleiter der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt, Herrn Stefan Piehl (E-Mail: Stefan.Piehl@lfa.landsh.de) oder Tel.: 04124 58795310).
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, Haart 148, 24539 Neumünster