Als Veranlagungsfinanzamt sind wir für die Ermittlung und Beurteilung der steuerlichen Sachverhalte allgemeiner Art zuständig. Wir berechnen daraus die Höhe der Steuern von Bürgern, Unternehmen und anderen Steuerpflichtigen. Unsere Finanzämter sind in verschiedene Arbeitseinheiten aufgeteilt, die sich jeweils um eine oder mehrere Steuerarten kümmern. Die amtlichen Bausachverständigen werden der einheitlichen Grundbesitzstelle zugerechnet.
Fachbezogene Auskünfte erteilt Herr Dipl. - Ing. (FH) Hagen, Telefon (0441) 9214-168.
Für allgemeine Auskünfte zum Bewerbungsverfahren steht Frau Fomin , Telefon 0511/101-2205, zur Verfügung. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen oder Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen. Ich empfehle zur Wahrung der Interessen, eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung anzuzeigen und/oder ein Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung zu führen ( BSBV@lst.niedersachsen.de ).
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dir gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verschiedene Rechte als Bewerberin und Bewerber zustehen. Eine ausführliche Information, welche Rechte dies im Einzelnen sind und wie Deine Daten verarbeitet werden, findest Du auf den Internetseiten des Landesamts für Steuern Niedersachsen www.lstn.niedersachsen.de unter der Rubrik Job und Karriere/Stellenausschreibungen.