Auf Basis Ihrer bankfachlichen Ausbildung und Ihrer einschlägigen Berufserfahrung in der Kreditsachbearbeitung
- beurteilen Sie Bonitäten von angestellt oder selbstständig tätigen Antragstellern,
- bewerten Sie Sicherheiten, insbesondere Immobilien, nach gesetzlichen Vorgaben,
- votieren und genehmigen Sie Kreditanträge und genehmigungspflichtige Vorgänge im Rahmen eigener Kompetenz.