Landrätin/Landrat (m/w/d) in Ratzeburg

KREIS HERZOGTUM LAUENBURG

Der Landrat

 

Beim Kreis Herzogtum Lauenburg ist eine/ein

 

Landrätin/Landrat (m/w/d)

 

zu wählen. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich der Wiederwahl stellen.

 

Gesucht wird eine qualifizierte, tatkräftige, engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die in der Lage ist, die Verwaltung des Kreises mit rund 850 Mitarbeitenden bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.

 

Die Landrätin/der Landrat wird gem. §§ 43 bis 45 Kreisordnung vom Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung für Schleswig-Holstein (Besoldungsgruppe B 7). Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach den landesrechtlichen Vorschriften gezahlt.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kreis-rz.de/stellenangebote

 

Für Rückfragen steht Herr 1. Kreisrat Norbert Brackmann (Tel.: 04541 888 200) gern zur Verfügung.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sowie Nachweisen über die Eignung und Befähigung sind unter dem Kennwort „Wahl der Landrätin/des Landrates“ und Beifügung einer Zustimmungserklärung für deren Einsicht durch die Mitglieder des Kreistages bis zum 31. Oktober 2022 zu senden an:

 

Kreis Herzogtum Lauenburg

Herrn 1. Kreisrat Norbert Brackmann

Barlachstraße 2

23909 Ratzeburg