Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft in Rostock

GSSK - Fortbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)


Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist als Berufsabschluss nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt und gilt nach der Sachkundeprüfung als nächst höhere Qualifikation im Bewachungsgewerbe. Die GSSK ist der modernisierte Nachfolger der ehemaligen Werkschutzfachkraft und ersetzt diese seit einigen Jahren.

Besonders im industriellen Werkschutz, in Sicherheitsabteilungen von Großkonzernen und beim Schutz besonders sicherheitsrelevanter Infrastrukturen sind die Kenntnisse und Fähigkeiten der Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft sehr gefragt.

Die Zulassung zur Prüfung ist grundsätzlich erst mit einer gewissen Berufserfahrung möglich und setzt eine vorangegangene Tätigkeit im Bewachungsgewerbe bereits voraus.